Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Hinfälliges Energiewirtschaftsgesetz eröffnet neue Chancen

(Hannover) - Nach dem Scheitern der Energierechtsnovelle könnte die Forderung der EU nach einer Regulierungsbehörde für den deutschen Energiemarkt nun doch umgesetzt werden. Die deutsche Regierung hatte gegen den Willen der EU-Kommission der Strom- und Gasbranche die Möglichkeit eingeräumt, die Liberalisierung des Energiemarkts auf Verbandsebene zu regeln. Die betroffenen Verbände sollten sich über Verbändevereinbarungen selbst Regeln auferlegen, nach denen die Betreiber ihre Netze den Konkurrenten für die Durchleitung öffnen. Ob so allerdings tatsächlich ein fairer Wettbewerb entstünde, daran zweifelt nicht zuletzt der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA).

Nach EU-Recht hätte auch in Deutschland eine Regulierungsbehörde über den Wettbewerb auf dem Energiemarkt wachen sollen. Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sollte in der vergangenen Woche jedoch die Verbändelösung – und damit ein deutscher Sonderweg – rechtlich abgesichert werden. Der VEA sah allerdings in dem von der Bundesregierung geplanten Rechtsrahmen von Anfang an ein Instrument, das den Energiewettbewerb in Deutschland stark einschränkt, statt ihn zu fördern. Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA, kritisierte bereits in der Vergangenheit die auf der Grundlage der Verbändevereinbarung auszuhandelnden Netzzugänge. Sie brächten unvermeidbar Wettbewerbsnachteile für Konkurrenten und Kunden. „So ist der Energiemarkt nicht zu deregulieren“, warnt Panitz. Die tatsächliche Macht insbesondere bei der Höhe und Abrechnung der Entgelte für die Netznutzung läge ausschließlich in den Händen weniger Anbieter.

Eine Regulierungsinstanz, wie es sie beispielsweise auch im Telekommunikationsmarkt bereits gibt, könne den Wettbewerb weit effektiver fördern. Panitz äußerte die Hoffnung, dass mit der nun notwendig gewordenen völlig neuen Einleitung des Verfahrens für das EnWG Bundesregierung und Parlament erkennen, dass der eingeschlagene Sonderweg wettbewerbswidrig ist. „Ohne Regulierungsinstanz werden wir keinen fairen Wettbewerb in Deutschland sehen. Es wäre doch nur von Vorteil, wenn ausgerechnet das Scheitern der Gesetzesnovelle zu einem für Anbieter und Verbraucher fairen Gas- und Strommarkt führen würde“, so Panitz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72 30519 Hannover Telefon: 0511/98480 Telefax: 0511/9848-188

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