Pressemitteilung | wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V.

Hickhack um EUDR ist ein Musterbeispiel für Verunsicherung der Unternehmen durch den EU-Gesetzgeber

(Frankfurt am Main) - Die deutsche Kautschukindustrie hat sich kritisch zum Umsetzungsprozess der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten geäußert. Der Präsident des Wirtschaftsverbands der deutschen Kautschukindustrie (wdk), Michael Klein, sagte gestern in Frankfurt am Main: „Der Vorstoß der EU-Kommission für eine zwölfmonatige Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung sorgt für weitere Verunsicherung unter den Unternehmen. Da unter anderem noch das Europäische Parlament der Verschiebung zustimmen muss, ist die Wirtschaft gezwungen, jetzt zweigleisig zu fahren. Die Unternehmen müssen sich sowohl darauf einstellen, dass die Verordnung zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt oder um ein Jahr verschoben wird. Bei einer Verschiebung hätten diejenigen das Nachsehen, die sich vorbildlich darauf vorbereitet haben!“

Klein verwies auf den insgesamt holprigen EUDR-Prozess: „Die EU-Kommission ist offensichtlich ein Opfer ihrer eigenen Ambitionen geworden. Zunächst wurde unnötig ein viel zu enger Zeitrahmen für die Umsetzung gesetzt, der die Komplexitäten der Lieferketten bei Naturkautschuk außer Acht ließ. Dann verzögerte sich die für März 2024 versprochene Beantwortung dringender Fragen um mehr als ein halbes Jahr. Auch danach bleiben viele Punkte ungeklärt. Und nun ist eine Verschiebung geplant, zu der die notwendige Zustimmung des Europäischen Parlaments nicht einmal gesichert ist.“ Unternehmen bräuchten aber Planungssicherheit und genau diese hätten sie bei der EUDR nicht. „Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten ist ein Musterbeispiel dafür, wie ein gesetzgeberischer Zickzack-Kurs der Wirtschaft schadet. Wer von anderen Verlässlichkeit verlangt, muss sie auch selber bieten.“

Der wdk-Präsident betonte, dass die deutsche Kautschukindustrie hinter den Zielen der EUDR steht. Erforderlich sei aber eine praktikable Erfüllbarkeit der Vorgaben. „Das setzt voraus, dass mindestens ein halbes Jahr vor dem endgültigen Inkrafttreten der Verordnung alle Fragen geklärt sind und alle technischen Systeme funktionieren. Die Unternehmen sind bereit, die EU-Kommission aber offenbar noch nicht.“

Quelle und Kontaktadresse:
wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V., Zeppelinallee 69, 60487 Frankfurt am Main, Telefon: 069 79360, Fax: 069 7936175

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