Pressemitteilung | Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (BGVHT) - Hauptgeschäftsstelle

Hessisches Baugewerbe begrüßt Wohnraumförderung

(Frankfurt am Main) - Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. begrüßt jeden Ansatz einer Wohnraumförderung, um die in den Ballungsgebieten bestehende Knappheit zu beseitigen. Daher ist das ab dem 1.1.2013 geltende Gesetz über die Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen ein Schritt in die richtige Richtung.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V., Rainer von Borstel weist darauf hin, dass heute und in der Zukunft eine moderne und auch den örtlichen Gegebenheiten angepasste soziale Wohnraumförderung zwingend notwendig sein wird. Das Problem wird uns in den nächsten Jahren noch intensiv beschäftigen. Die Förderung ist aber neu auszurichten. Dazu zählt, dass sowohl der städtische als auch der ländliche Raum mit seinen unterschiedlichen Entwicklungen eingebunden werden und gleichzeitig weitere Ziele zu integrieren sind. Zu den neuen Schwerpunkten zählen etwa eine energetische und altersgerechte Modernisierung des Wohnungsbestandes. In Zukunft hat sich die soziale Wohnraumförderung mit veränderten gesellschaftlichen Strukturen auseinander zu setzen. Es wird immer mehr kleinere Haushalte, Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, Patchwork-Familien und Wohngemeinschaften verschiedenster Art geben. Daher bedarf es gerade in Ballungsgebieten eines innerstädtischen Geschosswohnungsbaus, der diesen Veränderungen Rechnung trägt. Gleichzeitig muss aber Mietern mit geringerem Einkommen ein finanzierbarer Wohnraum zur Verfügung stehen.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V., Rainer von Borstel führt aus, dass der soziale Wohnraum eine der zentralen Zukunftsaufgaben in Deutschland sein wird, der in seiner Bedeutung in den nächsten Jahren noch erheblich zunimmt. Daher ist es begrüßenswert, dass Hessen nunmehr von seinem Recht Gebrauch macht und gesetzgeberisch in der Wohnraumförderung tätig wird.

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. weist aber darauf hin, dass sicherlich die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, um flächendeckend eine größere Wirkung erzielen zu können. Aber - so Rainer von Borstel abschließend - ein kleiner Schritt ist besser als keiner und weitere werden folgen müssen. Das ist gewiss!

Quelle und Kontaktadresse:
Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (BGVHT), Hauptgeschäftsstelle Margit Weber, Geschäftsführerin, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit Emil-von-Behring-Str. 5, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 958090, Telefax: (069) 95809233

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