Hessischer Apothekerverband wehrt sich gegen Berichterstattung in FR und B.Z. / Apotheker handeln nach Recht und Gesetz
(Offenbach) - Der Hessische Apothekerverband (HAV) wehrt sich gegen Vorwürfe des Spitzenverbandes der Krankenkassen, der behauptet hatte, Apotheker würden das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) torpedieren und so zu höheren Arzneimittelzuzahlungen für die Patienten sorgen. Der stv. Vorsitzende des HAV, Hans Rudolf Diefenbach, zeigte sich erbost über eine Berichterstattung in der Frankfurter Rundschau (FR) und der Berliner Zeitung (B.Z.) vom 11. Mai, in der behauptet wurde, dass Apotheker ihre Kunden "schröpfen" würden. "Was hier suggeriert wird, kann ich nur als "Volksverdummung" bezeichnen. Apotheker haben überhaupt kein Interesse daran, ihren Patienten eine höhere Zuzahlung als nötig abzuverlangen, denn diese müssen wir als Inkassostelle für die Krankenkassen erheben. Die Zuzahlungen werden zu hundert Prozent an diese abgeführt."
Die Verbände der Hersteller, des Großhandels und der Apotheker hätten die Voraussetzungen geschaffen, dass seit dem 1. Februar 2013 die vereinbarten Erstattungsbeträge an die Krankenkassen durchgereicht würden und damit den Krankenkassen und Versicherten in voller Höhe zu Gute kämen.
Das in dem Artikel genannte Beispiel eines Arzneimittels, bei dem der Patient statt eigentlich sechs Euro 10 Euro zuzahlen müsse, sei "an den Haaren herbeigezogen". Nach seiner Kenntnis gäbe es nur wenige Medikamente, auf die dies zuträfe. "Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2012 einen Rekordüberschuss von ca. 5 Milliarden Euro erwirtschaftet. Warum verzichten sie dann nicht - wie auch bei der Praxisgebühr, die seit Anfang dieses Jahres abgeschafft wurde - auf dieses Bürokratiemonster Zuzahlung? Dies belastet die Versicherten unnötig, indem sie die Gebühr bezahlen müssen, und die Apotheker, weil es zu einem erhöhten Daten- und Personalaufwand führt. Die einzigen, die hiervon profitieren, sind die Krankenkassen", so Diefenbach.
Den beiden Zeitungen empfahl Diefenbach, in Zukunft ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen, indem sie sich in ihrer Berichterstattung nicht nur auf Äußerungen eines Beteiligten verlassen, sondern auch die Stellungnahme anderer Betroffener einholten.
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