Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Herrenberg-Urteil: Atempause für Bildungsanbieter und Honorarkräfte

(Berlin) - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die gestrige Entscheidung im Deutschen Bundestag, Bildungsanbietern und Honorarkräften eine Atempause bis Ende 2026 zu geben, um die Beauftragung von Honorarkräften und die Beschäftigung von abhängig Beschäftigten auf solide Füße zu stellen.

Diese Atempause war erforderlich, da nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022 sich die Sozialversicherungsträger (GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit) in einem Gemeinsamen Besprechungsergebnis vom 04.05.2023 auf die „Versicherungsrechtliche Beurteilung von Lehrern und Dozenten“ verständigt haben. Das Besprechungsergebnis ist seit dem 01.07.2023 Grundlage für Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung. Dies führt aktuell zu einer großen Verunsicherung in der kulturellen Bildung sowie der Weiterbildung. Es bestand die Gefahr, dass aufgrund von Rechtsunsicherheit Angebote kultureller Bildung drastisch zurückgefahren werden. Auch drohten sowohl öffentlichen als auch privaten Einrichtungen der kulturellen Bildung ggfs. hohe Nachzahlungen, die existenzbedrohend sein können. Einige privatwirtschaftliche Anbieter haben bereits ihr Angebot eingeschränkt. Betroffen sind aus dem Bereich der kulturellen Bildung u.a. Volkshochschulen, Jugendkunstschulen, Musikschulen, Ballettstudios, Weiterbildungsanbieter und andere mehr – unabhängig von ihrer Rechtsform bzw. öffentlichen Förderung.

Der Deutsche Kulturrat hatte in seiner Resolution „Rechtssicherheit für Bildungsanbieter und künftige finanzielle Ausstattung kultureller Bildung. Resolution des Deutschen Kulturrates zur Debatte um Honorarkräfte in der Bildungsarbeit“ vom 06.10.2024 eine Übergangslösung bis Ende 2026 gefordert. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass diese Aufforderung positiv aufgegriffen wurde. Er hatte in der erwähnten Resolution unterstrichen, dass die hohe Qualität der Bildungsangebote im Kulturbereich auch durch spezialisierte Fachkräfte geprägt ist, die auf Honorarbasis unterrichten. Dies muss auch künftig möglich sein.

Die Übergangsregelung sieht vor, dass Auftraggeber und Auftragnehmer bei Vertragsschluss untereinander schriftlich vereinbaren, dass von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen wird.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Ich danke allen, namentlich dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass diese Übergangslösung auf den letzten Metern dieser Wahlperiode möglich war. Sie zeigt, was möglich ist, wenn demokratische Parteien zusammenarbeiten. Sie macht deutlich, wie wichtig der Dialog mit der Zivilgesellschaft, den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ist, um gute Lösungen zu erarbeiten. Sie unterstreicht, dass nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Jetzt dürfen nicht die Hände in den Schoß gelegt werden, sondern es geht darum, wasserdichte und rechtssichere Lösungen zu erarbeiten, die dem Schutzbedürfnis von Arbeitnehmern entsprechen und den Auftraggebern die Freiheit ermöglichen, Honorarkräfte zu beauftragen. Gleichzeitig müssen Bund, Länder und Kommunen die Finanzierungsentscheidungen treffen, damit Bildungsarbeit künftig auf einem sozialrechtlich sicheren Fundament stattfinden kann.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat e.V., Barbara Haack, Leiter(in) Kommunikation, Chausseestr. 10, 10115 Berlin, Telefon: 030 226 05 28-0

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