Herkunft als Qualitätsversprechen / Weinbauverband Rheinhessen zur Neuausrichtung des Weinbezeichnungsrechtes
(Mainz) - Der Weinbauverband Rheinhessen im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) spricht sich dafür aus, bei der Neuausrichtung des Weinbezeichnungsrechtes die Herkunft eines Weines konsequent in den Fokus zu rücken und eine klare qualitative Einordnung der unterschiedlichen Qualitätsebenen vorzunehmen. Für den Präsidenten des Weinbauverbandes Rheinhessen, Ingo Steitz, muss dabei aber immer auch der Verbraucher als Zielgruppe mitgedacht werden: "Ein neues Bezeichnungsrecht muss einerseits Sicherheit für die Winzer, aber auch Klarheit für die Konsumenten bringen."
Die Herkunftsprofilierung ist einer der Eckpunkte für ein neues Weingesetz, dass derzeit im Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeitet wird. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand des Weinbauverbandes Rheinhessen eine mögliche Struktur der zukünftigen Qualitätspyramide als Diskussionsbeitrag entworfen. Das Einstiegssegment bilden demnach Weine der sogenannten geschützten geographischen Angaben (g.g.A.), die den aktuellen Landweingebieten entsprechen. Darüber stehen als zweite Basis die Weine aus den Gebieten mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) - den dreizehn deutschen Anbaugebieten.
Über diesem zweistufigen Unterbau der Qualitätspyramide folgen die geographisch noch enger gefassten Herkünfte. Der Weinbauverband Rheinhessen unterscheidet in seinem Vorschlag die drei Ebenen "Bereich/Großlage", "Ortswein" und "Einzellage", an die jeweils verschiedenen Anforderungen und Spezifikationen geknüpft werden. Neben der Einschränkung der möglichen Rebsorten und der Definition eines Mindestmostgewichtes, sieht das Modell auch eine Reduzierung des Ernteertrages in den Ebenen "Ortswein" und "Einzellage" vor. Weitere Profilierungskriterien darüber hinaus sollen in dem Verantwortungsbereich der jeweils zuständigen Schutzgemeinschaft liegen.
Den Begriff "Deutscher Wein" sieht der Vorstand des Weinbauverbandes Rheinhessen hingegen nicht als Teil bzw. Basis der Qualitätspyramide, sondern vielmehr als Dachmarke für die Gesamtheit der deutschen Weinkultur und Weinproduktion. Diese von allen Anbaugebieten getragenen Marke könnte am besten durch eine entsprechende Marketing- und Kommunikationsstrategie des Deutschen Weininstitutes sichtbar gemacht werden.
Steitz ist sich im Klaren darüber, dass die Neuausrichtung des Weinbezeichnungsrechtes viele berechtigte Anliegen der verschiedenen Akteure in der Weinbranche in Einklang bringen muss. Auch seien noch viele Detailfragen, wie der Umgang mit den traditionellen Begriffen oder die Gewährung von Übergangsfristen, zu diskutieren. Daher sei es umso wichtiger, dass sich der Berufsstand frühzeitig und intensiv mit der Thematik auseinandersetze, um einen für alle langfristig tragfähigen und vor allem in die Zukunft gerichteten Kompromiss zu finden.
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