Herausforderungen für die Qualitätssicherung an Hochschulen nach der Minister-Konferenz / Tagung des HRK-Projekts Qualitätssicherung in Bonn
(Bonn) - "Die Hauptverantwortung für die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung liegt bei den Hochschulen und nicht beim Staat." Dies sei die zentrale Botschaft der Bologna-Folgekonferenz der europäischen Hochschulminister, so der Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Stefan Hormuth. "Das ist eine wichtige Klarstellung, an die wir die Länder erinnern werden", sagte der HRK-Vizepräsident anlässlich der Tagung "Qualitätssicherung an Hochschulen - Neue Herausforderungen nach der Berlin-Konferenz" am 20. November in Bonn. Die Minister hatten im September in ihrem Kommuniqué "Den Europäischen Hochschulraum verwirklichen" die Qualitätssicherung als das Herzstück des entstehenden Europäischen Hochschulraums bezeichnet. Sie hielten fest, dass die Hauptverantwortung für die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung gemäß dem Grundsatz der institutionellen Autonomie bei jeder Hochschule selbst liege. Dies bilde die Grundlage für die tatsächliche Verantwortlichkeit der Hochschulen im nationalen Qualitätssystem.
Auf der Tagung diskutierten 240 Experten aus dem In- und Ausland über die neuen Herausforderungen für die Qualitätssicherung an Hochschulen. Dabei standen die Forderungen nach Fortentwicklung von Evaluation und Akkreditierung und das Verhältnis beider Verfahren zueinander im Zentrum der Diskussionen. Vor allem Vertreter der Hochschulen fordern, dass Belastung und der Arbeitsaufwand für die Hochschulen dabei nicht zu groß werden dürfen. Eine wichtige Herausforderung bedeutet daher der Übergang von studiengangsbezogenen auf institutionelle Qualitätssicherungsverfahren. Hinzu kommt ein Perspektivwechsel von der Input- zur Output-Perspektive. Dieser hat durch die Modularisierung von Studiengängen schon begonnen und wird daher auch bei den Qualitätssicherungsverfahren immer stärker Berücksichtigung finden müssen. "Eines ist sicher: Auf die Hochschulen kommen große Aufgaben zu, und wir müssen unsere Anstrengungen noch verstärken", erklärte dazu HRK-Generalsekretärin Christiane Ebel-Gabriel.
Im Zusammenspiel der unterschiedlichen Verfahrensweisen der Qualitätsentwicklung und -sicherung an Hochschulen komme der Akkreditierung vor allem für die Rechenschaftslegung gegenüber Geldgebern und Öffentlichkeit zentrale Bedeutung zu. "Die europäischen Hochschulministerinnen und -minister haben zurecht in Berlin die Akkreditierung in das Zentrum des Interesses gerückt und bis 2005 die Schaffung von Qualitätssicherungssystemen in den nationalen Hochschulsystemen gefordert, die ausdrücklich Akkreditierung oder gleichartige Verfahren umfassen", sagte Ebel-Gabriel. Mit dieser Entscheidung bestärkten die Ministerinnen und Minister die deutschen Hochschulen in ihren Bemühungen um ein wissenschaftsadäquates und effizientes Qualitätssicherungssystem, denn durch die zentrale Weichenstellung für die Qualitätssicherung in der Lehre im deutschen Hochschulsystem in Form der Akkreditierung der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge im Jahr 1998 hat Deutschland bereits erhebliche Fortschritte in der Etablierung eines hochschulübergreifenden Qualitätssicherungssystems gemacht, das sowohl den Interessen der Hochschulen genügt als auch die Rolle des Staates angemessen berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang herrschte unter den Tagungsteilnehmern Einigkeit, dass eine zügige Intensivierung der europäischen Zusammenarbeit sowie der Abstimmung zwischen den nationalen und regionalen Verbünden und Agenturen notwendig sei. "Der Bologna-Prozess steht und fällt mit der Qualitätssicherung", so Vizepräsident Hormuth, "und die europaweite Abstimmung über Verfahren und Kriterien sollte bis zur nächsten Bologna-Folgekonferenz 2005 in Bergen in trockenen Tüchern sein."
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