Heizungstausch oft nicht förderfähig
(Berlin) - In Windeseile wird derzeit von der Bundesregierung an einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gearbeitet. Den Verbänden wurde lediglich eine Woche Zeit zur Abgabe ihrer Stellungnahmen eingeräumt - diese Frist endet heute.
In seiner Stellungnahme weist der Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer auf einen brisanten Konflikt hin, in dem die Neuregelung des GEG zu einem zentralen Prinzip der staatlichen Förderpolitik steht. Dieser besteht darin, dass stets nur Maßnahmen gefördert werden dürfen, die über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen. "Diese Problematik muss dringend von der Bundesregierung gelöst werden", sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. "Denn ohne funktionierende staatliche Förderung werden viele Immobilieneigentümer und Mieter von den teuren Sanierungspflichten überfordert."
Gemäß des aktuell angewandten staatlichen Förderprinzips dürfte es beispielsweise für eine neue Heizung, die maximal zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann, also dem neuen gesetzlichen Mindeststandard entspricht, keine Fördermittel geben. Lediglich Maßnahmen, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, könnten gefördert werden.
Schick: "Dieses Problem wird mit weiter steigenden Mindeststandards - auch beim Neubau - immer virulenter. Da die Transformation des Gebäudebestandes und das seitens der Politik vorgegebene Tempo eine Aufgabe historischen Ausmaßes darstellen, muss die Förderfähigkeit der festgelegten Mindeststandards gewährleistet sein. Ohne Klarstellung in dieser Sache wird die angekündigte staatliche Förderung nicht greifen, und die im GEG geforderten Sanierungsmaßnahmen wären besonders für die Eigentümer älterer selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser mit niedrigem Energieeffizienz-Standard unbezahlbar."
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