Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH)

Heizungsindustrie: Markt für Wärmepumpen bleibt hinter Erwartungen zurück

(Köln/Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hat heute die Absatzzahlen für Wärmepumpen für das Jahr 2024 vorgelegt. Die Hersteller setzten im vergangenen Jahr 193.000 Geräte in Deutschland ab. Das entspricht einem Marktrückgang von 46 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Im Rekordjahr 2023 setzten die Hersteller bedingt durch Sonder- und Vorzieheffekte noch 356.000 Geräte ab. Damit bleibt der Markt für Wärmepumpen trotz einer zuletzt gestiegenen Anzahl von bewilligten Förderanträgen hinter den Erwartungen zurück. Das Ziel der Bundesregierung von jährlich 500.000 installierten Wärmepumpen ab 2024 wird deutlich verfehlt.

„Die aktuellen Rahmenbedingungen sind nicht dazu geeignet, den Modernisierungsmarkt zu beleben. Die kommende Bundesregierung muss dringend Maßnahmen ergreift, die den Heizungsmarkt auf einen langfristig verlässlichen Wachstumspfad zurückführt“, kommentiert BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt die Marktsituation. Als Ursache für den drastischen Markteinbruch sieht der BDH eine Reihe von Gründen. Neben der langwierigen und öffentlichen Debatte und der damit einhergehenden Verunsicherung der Verbraucher werden die komplexen Regelungen des Gesetzes von vielen Verbrauchern als Zwang empfunden. Weiterhin führt die mit dem GEG verknüpfte kommunale Wärmeplanung dazu, dass die Menschen die Heizungsmodernisierung aufschieben und auf mögliche Angebote ihrer Kommune warten.

Mit Blick auf eine kommende Bundesregierung fordert der BDH daher, dass mögliche Anpassungen am GEG schnell und zielgerichtet und im Dialog mit der Branche umgesetzt werden. Im Sinne der CO2-Reduktion im Gebäudesektor und mit Blick auf das Gelingen der Wärmewende fordert der Verband einen stabilen Rahmen für Haushalte, gerade hinsichtlich der Förderung und deren Finanzrahmen. Kurzfristige Förderkürzungen oder -stopps müssen unbedingt verhindert werden. Das Ordnungsrecht sollte wieder als Entscheidungshilfe von den Verbrauchern verstanden werden, das Orientierung gibt und nicht als Zwang empfunden wird. Daher gilt es, das Gebäudeenergiegesetz verständlicher zu gestalten, indem man es entbürokratisiert und praxistauglicher entwickelt. Weiterhin muss nach Auffassung des BDH die Verknüpfung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung aufgehoben werden. Die planungsverantwortlichen Stellen für die kommunale Wärmeplanung sollten die Einwohner zeitnah über die grundlegenden Infrastrukturplanungen informieren. Dies betrifft insbesondere die Planungen für den Ausbau oder die Nachverdichtung von Wärmenetzen. Hier müssen die Menschen schnellstmöglich wissen, in welchen Gebieten Wärmenetze geplant sind und wo nicht. Diese Information sollte unabhängig von der Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH), Frederic Leers, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Frankfurter Str. 720-726, 51145 Köln, Telefon: 02203 93593-0

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