Pressemitteilung | Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH)

Heimtierausweis / Diesen Sommer geht es noch ohne

(Dortmund) - Eigentlich sollte es seit 3. Juli eine einheitliche Regelung für reisende Heimtiere geben. Die gibt es auch, allerdings mit einer flexiblen Übergangslösung im Gepäck. Organisatorische Schwierigkeiten veranlassten die Europäische Kommission kurzfristig dazu, einem sommerlichen Reisechaos entgegenzuwirken: Zum einen müssen sämtliche EU-Mitgliedstaaten die Ein- und Ausreise von Hunden, Katzen und Frettchen gestatten, die die neuen Regelungen bereits erfüllen, zum anderen reisen bis 1. Oktober außerdem alle genannten Heimtiere ungehindert, die den alten Bestimmungen der einzelnen Staaten entsprechen. Für Tiere, die nicht aus EU-Ländern stammen, gilt die Übergangsregelung ebenfalls.

Ganz so schnell wie geplant ging es folglich doch nicht, sämtliche EU-Mitgliedstaaten auf das Modell "EU-Heimtierausweis" zu eichen. Die meisten resignierten - eine Umsetzung der neuen Regelung bis 3. Juli erschien unmöglich. "Vor allem die Verteilung der Ausweise an die Tierärzte erweist sich als problematisch", so die Europäische Kommission. Jetzt ist doch noch bis 1. Oktober Zeit. Dann wird die Ära des EU-Heimtierausweises ohne Wenn und Aber eingeläutet.

Es geht um Tollwut
In der Juni-Ausgabe von "Unser Rassehund" berichteten wir bereits ausführlich über die Bedeutung der Einführung des EU-Heimtierausweises. Zur Erinnerung in Kürze: Wer Hunde, Katzen oder Frettchen mit ins europäische Ausland nimmt, muss eine gültige Tollwutimpfung für diese Tiere nachweisen. Diese wird im EU-Heimtierausweis vermerkt, den man zukünftig beim Tierarzt erhält. Achtung: Für das Vereinigte Königreich, Irland und Schweden gelten Sonderregelungen. Außerdem ist eine eindeutige Identifizierung des Tieres erforderlich, die entweder per Tätowierung oder Mikrochip erfolgt. Das Vereinigte Königreich und Irland lassen Hunde ausschließlich mit Transponder (Mikrochip) einreisen. Die übrigen EU-Mitgliedstaaten werden sich dieser Regelung innerhalb der nächsten acht Jahre anschließen. "Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung mitgeführt werden", so die Europäische Kommission.

Einreise aus Drittländern
Wer mit seinem Tier in ein Nachbarland reist, das nicht zur EU gehört, aber denselben Tollwutstatus hat (Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstaat), ist mit dem Heimtierausweis bestens ausgestattet. Sollen Hunde, Katzen oder Frettchen aus einem anderen Land in die EU gebracht werden, gelten zwei Regelungen:

1. Bei der Einreise aus tollwutfreien Drittländern ist eine Tollwut-Impfung erforderlich (Sonderregelungen gelten für das Vereinigte Königreich, Irland und Schweden, die sechs Monate nach der Impfung einen Antikörper-Test vorschreiben)
2. Bei der Einreise aus Ländern, in denen Tollwut vorkommt, müssen drei Monate vor der Reise eine Impfung und ein Test vorgenommen werden (im Vereinigten Königreich, Irland und Schweden gelten zusätzlich Quarantäne-Maßnahmen) Gabriele Metz

Quelle und Kontaktadresse:
Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) Westfalendamm 174, 44141 Dortmund Telefon: 0231/565000, Telefax: 0231/592440

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