Heimische Tierhaltung weiterentwickeln statt ins Ausland verlagern
(München) – Bevor heute der Entwurf für die Gesetzesnovelle des Tierschutzgesetzes im Bundestag auf der Tagesordnung steht, mahnt der Bayerische Bauernverband (BBV) nochmals dringende Korrekturen an. „Wer für Tierwohl ist, muss diese Änderungspläne ablehnen“, betont BBV-Präsident Günther Felßner. „Anstelle einer praxistauglichen Weiterentwicklung unserer heimischen Tierhaltung drohen Betriebsaufgaben, die Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland und Importe tierischer Lebensmittel aus Ländern mit deutlich geringeren Tierwohlanforderungen, als wir sie hierzulande schon umsetzen. Ist dem Tierwohl damit gedient? Sicher nicht!“
Die geplanten Änderungen in der Rinder-, Schweine- und Schafhaltung müssen massiv korrigiert werden. Insbesondere die Kombinationshaltung mit 120 Tagen Bewegung im Jahr muss unbefristet Bestand haben. Überhöhte Anforderungen wie der geforderte Winterauslauf kommen für viele Betriebe einem Verbot gleich. Zudem braucht es für die ganzjährige Anbindehaltung Raum für Weiterentwicklung anstelle eines Komplettverbotes. Gerade für ertragsschwache Standorte und Grünlandregionen wie den Alpenraum hätte dies gravierende Folgen: „Wenn diese Betriebe wegbrechen, verlieren wir damit auch Artenvielfalt, regionale Wertschöpfung und touristische Attraktivität. Es droht also ein massiver Strukturbruch“, warnt Felßner.
Bei Schweinen löst zudem die Regelung zum Kupieren nicht das Problem des Schwanzbeißens: Auch hier wäre dem Tierwohl nicht gedient. Hinzu kommt ein enormer, zum Teil täglicher Dokumentationsaufwand, der weit über EU-Vorgaben hinausschießt und heimische Betriebe überproportional belasten würde.
Um seinen Forderungen noch einmal Nachdruck zu verleihen, wird der Bauernverband heute dem Agrarausschuss des Bundestags die Unterschriften übergeben, die gegen die geplanten Änderungen gesammelt wurden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bayerischer BauernVerband (BBV), Max-Joseph-Str. 9, 80333 München, Telefon: 089 558730, Fax: 089 55873505