Pressemitteilung | ZAW e.V. - Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft

Heilmittelwerbegesetz: "Mehr Zensur als Liberalisierung" / Vor einem Werbeverbot für Hustensaft

(Berlin) - Die Bundesregierung bürdet den Patienten deutlich höhere Kosten auf und fordert von ihnen größere Selbstverantwortung, traut ihnen aber in Sachen Werbekompetenz nicht über den Weg. Zu diesem ersten Fazit kommt der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) nach Analyse des Änderungsentwurfs zum Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Zwar würde die bisherige Verbotsliste für die Bewerbung nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel stark gekürzt, aber nicht komplett gestrichen, wie vom europäischen Gesetzgeber vorgesehen.

Darüber hinaus verschärfe die Bundesregierung die Werbezensur für Arzneimittel, statt sie abzubauen. So sehe der Gesetzentwurf ein Werbeverbot für rezeptfreie Medikamente dann vor, wenn sie in die Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fallen. Die rot-grüne Koalition wolle "das Arzt-Patienten-Verhältnis nicht durch eine intensive Bewerbung erstattungsfähiger Arzneimittel belasten", wie es in der Begründung heiße.

Dieses Motiv der Regierung decke den Widerspruch auf zwischen der von der Politik verlangten größeren finanziellen Eigenverantwortung der Bürger einerseits und dem Herablassen der Jalousien vor dem Wettbewerb der Anbieter andererseits. Nach Ansicht des ZAW sei dies nichts anderes als eine Misstrauenserklärung des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber den Bürgern.

Betroffen von der Werbezensur wären unter anderem alle Erwachsenenarzneien, die auch kranken Kindern helfen könnten. Kinder bis zum 12. Lebensjahr bekämen sämtliche Medikamentenkosten erstattet, so der ZAW. Der Bannstrahl des Werbeverbots träfe gleichfalls rund 50 erstattungsfähige Arzneimittelsubstanzen, wie sie der so genannte Gemeinsame Bundesausschuss im März 2004 in seiner Liste festgelegt hatte.

Auf Kritik gestoßen ist in der Werbebranche gleichfalls die Absicht der Bundesgesundheitsministerin, irreführende Werbung bei Schönheitsoperationen künftig zu verbieten. Bereits jetzt seien irreführende Angaben in der kommerziellen Kommunikation nach dem Heilmittelwerbegesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten. Offenkundig gehe es der Bundesregierung darum, in die individuelle Entscheidungshoheit der Bürger für eine Schönheitsoperation durch Werbezensur einzugreifen, beispielsweise durch Verbot von "vorher-nachher-Fotos". Solche Bilder müssen ohnehin nach geltendem Recht die Realität zeigen. Die Werbesteuerung entpuppe sich somit als Instrument der Bürgersteuerung, analysiert der ZAW.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/590099-700, Telefax: 030/590099-722

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