Heilmittelrichtlinien überarbeitet: Klarstellungen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen sollen logopädische Versorgung sicherstellen
(Frechen) - Mit Datum vom 13. Februar hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass die neuen Heilmittel-Richtlinien (HMR) zum 1. Juli 2001 in Kraft treten können. Die Beanstandungen seitens des Bundesministeriums für Gesundheit seien ausgeräumt worden.
Der dbl begrüßt, dass der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Zusammenhang mit der Verordnung logopädischer Leistungen nunmehr davon absieht, die Durchführung aller in den HMR unter Ziffer 19 aufgeführten ärztlichen Diagnosemaßnahmen obligat vorzuschreiben. Statt dessen wird künftig eine "störungsbildabhängige" Eingangsdiagnostiken vorgesehen. Damit werden ärztliche Diagnoseverfahren - wie dies auch sonst üblich ist - der jeweiligen Indikationslage des Patienten angepasst.
Positiv wertet der dbl auch, dass in der Pressemitteilung klar gestellt wird, dass "die geforderten Leistungen auch von Kinderärzten, HNO-Ärzten und Nervenärzten erbracht und abgerechnet werden" können. Dies wird insbesondere bei den Kinderärzten für Klarheit sorgen. Nach Informationen zahlreicher Logopäden haben sich in letzter Zeit immer wieder Kinderärzte außer Stande gesehen, sprachtherapeutische Leistungen zu verschreiben. Ihnen war nicht bekannt, dass der Bundesausschuss die von ihnen abrechenbare Sprachdiagnostik (EBM-Ziffer 953) als Grundlage für die Verordnung von sprachtherapeutischen Leistungen anerkennt.
Die überarbeiteten Heilmittel-Richtlinien liegen nun wieder dem Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vor.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (DBL)
Lucas Rosenthal
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Augustinusstr. 11 a
50226 Frechen
Telefon: 02234/691153
Telefax: 02234/965110