Heilmittelerbringer warnen: KBV gefährdet Sprachtherapeutische Versorgung
(Frechen / Moers) - "Die Patientenversorgung darf nicht durch eine ungerechtfertigte Streichung von Heilmitteln aus dem Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefährdet werden", warnen der Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl) und der Deutsche Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten (dbs). Sie nehmen damit Stellung zu der Forderung des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller, der kürzlich einen Entwurf für einen neuen Heilmittelkatalog (HMK) auf Basis der evidenzbasierten Medizin (EbM) angekündigt hat. Heilmittel, über die bisher keine entsprechenden Studien durchgeführt worden sind, sollen danach aus der Liste der von den Gesetzlichen Krankenkassen zu erstattenden Leistungen gestrichen werden.
"Damit missbraucht der KBV-Vorstand die wissenschaftliche Therapieforschung als Argument für Sparmaßnahmen im Heilmittelbereich", so die Präsidentin des dbl, Christiane Hoffschildt. "Auch die KBV weiß, dass das Fehlen von Studien noch kein Beleg mangelnder Wirksamkeit ist", mahnt der dbs-Bundesvorsitzende Dr. Volker Maihack. Darauf weise im Übrigen auch das zuständige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) explizit hin. "Die Bedeutung datenbasierter Diagnostik und Therapie ist auch für Heilmittelerbringer unbestritten. Und obwohl bisher - anders als im pharmakologischen oder medizinisch-technischen Bereich - keine auch nur annähernd ausreichenden Forschungsmittel für die Erbringung der von uns geforderten Evidenznachweise bewilligt wurden, ist die systematische Therapieforschung im Bereich Logopädie/Sprachtherapie in den vergangenen zwei Jahrzehnten immer weiter ausgebaut worden", so Hoffschildt. Dennoch halten dbs und dbl die strenge und ausschließliche Orientierung an der EbM für falsch. Denn medizinisches Denken hat sich im Rahmen der internationalen Klassifikation von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF der WHO 2001) einem ganzheitlichen Menschenbild geöffnet.
"Kranke und Menschen mit Behinderungen laufen Gefahr, die notwendigen Heilmittel als Leistungen aus der GKV nicht mehr zu erhalten, wenn eine für die Bewertung moderner Therapieverfahren unzulängliche Forschungsmethodik der alleinige Maßstab für Kostenerstattung werden soll. Eine Nutzenbewertung allein nach Maßstäben der höchsten Evidenzstufe der EbM ohne Berücksichtigung patientenrelevanter Aspekte wird der Komplexität des Heilmittels Sprachtherapie/Logopädie nicht gerecht", so Dr. Maihack.
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