Hedgefonds müssen in 2005 keinen Zwischengewinn ermitteln / BVI setzt sich für unbefristete Regelung ein
(Frankfurt am Main) - 17. Februar 2005. Single- und Dach-Hedgefonds müssen für das Kalenderjahr 2005 keine Zwischengewinne ermitteln. Dies teilte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) jetzt dem BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. in einem Schreiben mit. Der BVI tritt dafür ein, dass Hedgefonds auch in den Folgejahren von der Zwischengewinnbesteuerung ausgenommen werden. Unsere Mitglieder brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit, so Rüdiger H. Päsler, BVI-Geschäftsführer.
Die Regelung erleichtert auch ausländischen Hedgefonds den Zugang zum deutschen Markt. Davon wiederum profitieren die Anbieter von Dach-Hedgefonds, die in Deutschland aufgelegt und öffentlich vertrieben werden. Für alle anderen Publikumsfonds erfolgt seit Jahresanfang 2005 wieder die Ermittlung der Zwischengewinne mit einem Startwert zum 1. Januar 2005 bei Null.
Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.
Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt
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