Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

HDE: Inkrafttreten des Zwangspfandes zum 1. Januar 2003 rechtlich ausgeschlossen

(BERLIN) – Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat Recht gesprochen: Für das von der Bundesregierung zum 1. Januar 2003 geplante Zwangspfand gibt es keine Rechtsgrundlage. Auch wenn gegen das Urteil jetzt andere Instanzen angerufen werden können, hat das Verfahren auf jeden Fall aufschiebende Wirkung. Ein Inkrafttreten des Zwangspfandes zum 1. Januar 2003 ist damit rechtlich ausgeschlossen. "Auch Bundesumweltminister Trittin kann den Richterspruch nicht ignorieren. Er täuscht die Öffentlichkeit, wenn er weiter behauptet, das Zwangspfand werde pünktlich Anfang nächsten Jahres kommen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel. Der Handel sei gut beraten gewesen, mit den Vorbereitungen auf die Rücknahme der Getränkeverpackungen abzuwarten, bis Rechtssicherheit bestehe. "Jetzt wird erst recht kein Einzelhändler Geld für teure Rücknahmeautomaten ausgeben, die anschließend nicht gebraucht werden", sagte Wenzel voraus. Er zeigte sich zuversichtlich, dass das Zwangspfand nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung endgültig vom Tisch sei. "Nun ist klar, dass das Zwangspfand nicht nur ökologisch unsinnig und ökonomisch unverantwortlich ist, sondern auch keine rechtliche Grundlage hat. Ich fordere daher den Bundesumweltminister auf, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen und den sofortigen Vollzug des Zwangspfandes auszusetzen", betonte der Hauptgeschäftsführer. Es sei das Ziel des Einzelhandels, die Zeit für eine zukunftsgerichtete Reform der Verpackungsverordnung zu nutzen, die den neusten Erkenntnissen über die Umweltverträglichkeit der Verpackungen gerecht wird und Veränderungen im Verbraucherverhalten berücksichtigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65 Telefax: 030/72 62 50-69

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