Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Hausschlachtungen weiterhin möglich

(Mainz) - Aufgrund verschiedener EU-Verordnungen zu der BSE-Thematik hatte sich die Frage ergeben, ob künftig Hausschlachtungen von Rindern, Schafen und Ziegen weiterhin möglich sind. Es stand zur Diskussion, ab April diesen Jahres Hausschlachtungen zu unterbinden. Auf Initiative des Bauernverbandes hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft die Europäische Kommission eingeschaltet.

Danach wird mitgeteilt, dass Hausschlachtungen der EU-Verordnung 999/2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter spongiformer Enzephalopathien unterliegen und somit die Entfernung von spezifizierten Risikomaterialien auch bei Hausschlachtungen von Wiederkäuern gilt, da es als wichtige Verbraucherschutzmaßnahme angesehen wird. Ein Verbot für die Hausschlachtungen wird jedoch nicht umgesetzt.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd begrüßt, dass die Forderung des Berufsstandes fruchtbaren Boden gefunden hat und Hausschlachtungen weiterhin durchgeführt werden dürfen. Die Beseitigung des spezifizierten Risikomaterials stellt dabei eine Selbstverständlichkeit für die Betriebe mit Hofschlachtung dar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35 55120 Mainz Telefon: 06131/62050 Telefax: 06131/620544

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