Pressemitteilung | k.A.

„Hausarztmodell“ schafft Verunsicherung bei Versicherten

(Köln) – Das im Gesundheitsreform-Gesetz vorgesehene Hausarztmodell wird zur Verunsicherung der Versicherten und zu Ungerechtigkeiten innerhalb der Hausärzte führen. Dies befürchtet der NAV-Virchow-Bund, der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands.

Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform sollen die Krankenkassen Hausarzttarife anbieten. Dazu müssen sie – laut Gesetz – „mit besonders qualifizierten Hausärzten“ Einzel-Verträge schließen. Der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Maximilian Zollner, erwartet Verwirrung bei Patienten und Hausärzten: „Für den Versicherten stellt sich die Frage, hat mein langjähriger Hausarzt einen Vertrag mit meiner Kasse? Wenn nicht, muss ich den Hausarzt, die Kasse oder gar beides wechseln?“

Auch für die Hausärzte stünden, so Zollner gravierende Veränderungen ins Haus. Die geplante Regelung sei für den hausärztlichen Bereich ein Übergang des Sicherstellungsauftrages von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu den Krankenkassen. Zudem haben Hausärzte jetzt die Probleme, die sich für die Fachärzte im Erst-Entwurf des Gesetzes stellten und die der NAV-Virchow-Bund seinerzeit als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnete: Zum einen ist dies die Verletzung des Grundsatzes der Gleichheitsberechtigung zwischen den Hausärzten.

Wenn künftig kein Anspruch auf einen Einzelvertrag mit den Kassen bestünde, gäbe es Hausärzte erster und zweiter Klasse. Zum anderen werde die Berufsfreiheit für Hausärzte ohne Vertrag eingeschränkt, da diese mit finanziellen Abstrichen rechnen müssten. Denn die hausarztzentrierte Versorgung wird aus dem Gesamtbudget bezahlt.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass die Hausärzteschaft in zwei Klassen geteilt wird: der eine Teil der aus dem Budget-Topf mehr erhält, während für die ‚Rest-Ärzte’ nur noch die Brosamen bleiben“, so Dr. Zollner weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V., Bundesgeschäftsstelle Belfortstr. 9, 50668 Köln Telefon: 0221/9730050, Telefax: 0221/7391239

NEWS TEILEN: