Pressemitteilung | Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)

Hausarzt-Vertrag der BEK gilt nicht für Kinder und Jugendliche!

(Köln) - Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.) weist darauf hin, dass der Hausarzt-Vertrag zwischen BEK und Deutschem Hausärzteverband/BDA erst ab dem 19. Lebensjahr gilt.

Der Hausarzt von Kindern und Jugendlichen ist der Kinder- und Jugendarzt mit einer qualifizierten fünfjährigen Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin. Praxisgebühren fallen bei Kindern und Jugendlichen nicht an. Eine Einschreibung ist nicht erforderlich. Die freie Apothekenwahl bleibt unberührt.

Weitere Informationen zum Thema Kindergesundheit unter: http://www.Kinderaerzte-im-Netz.de

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) Dr. med. Gunhild Kilian-Kornell, Pressesprecher Mielenforster Str. 2, 51069 Köln Telefon: 0221/689090, Telefax: 0221/683204

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