Hausarzt-Vertrag der BEK gilt nicht für Kinder und Jugendliche!
(Köln) - Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.) weist darauf hin, dass der Hausarzt-Vertrag zwischen BEK und Deutschem Hausärzteverband/BDA erst ab dem 19. Lebensjahr gilt.
Der Hausarzt von Kindern und Jugendlichen ist der Kinder- und Jugendarzt mit einer qualifizierten fünfjährigen Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin. Praxisgebühren fallen bei Kindern und Jugendlichen nicht an. Eine Einschreibung ist nicht erforderlich. Die freie Apothekenwahl bleibt unberührt.
Weitere Informationen zum Thema Kindergesundheit unter: http://www.Kinderaerzte-im-Netz.de
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
Dr. med. Gunhild Kilian-Kornell, Pressesprecher
Mielenforster Str. 2, 51069 Köln
Telefon: 0221/689090, Telefax: 0221/683204