Haus & Grund Hessen: Angaben im Erinnerungsschreiben zur Grundsteuer genau prüfen / Eigentümerverband rät säumigen zwölf Prozent, die Erklärung jetzt abzugeben und Schätzung zu vermeiden
(Frankfurt am Main) - Die Frist zur Erklärung für die neue Grundsteuer ist bereits Ende Januar abgelaufen, diese Woche beginnt nun das Erinnerungsverfahren. Mit detaillierten Briefen werden säumige Eigentümer von ihrem Finanzamt zur Abgabe aufgefordert. "Darin sind hilfreiche Informationen wie Aktenzeichen, Lagebezeichnung und zum Grundstück gehörende Flurstücke aufgeführt, was die Erklärung erleichtert", so Ehrhardt. Diese können aber veraltet sein und sollten nicht einfach übernommen werden, sondern innerhalb der Einspruchsfrist überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden, da sie ansonsten aktenkundig würden. "Wir appellieren an die rund zwölf Prozent aller Eigentümer, spätestens dann aktiv zu werden, wenn sie das Erinnerungsschreiben bekommen haben. Denn ansonsten droht ihnen die Schätzung, die eher nicht zu ihren Gunsten ausgehen wird. Und es ist auch weiterhin mit Verspätungszuschlägen zu rechnen."
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