Pressemitteilung | Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Hauptverhandlung muss Folterverbot bekräftigen

(Berlin) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Anklageerhebung gegen den Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten, der im Entführungsfall Jakob von Metzler dem damaligen Verdächtigten Gewalt angedroht hatte, um Informationen über den Aufenthaltsort des Kindes zu erhalten.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Die Handlung des Vize-Polizeipräsidenten hatte eine derart kontroverse und emotionsgeladene Diskussion ausgelöst, dass nun in einer Hauptverhandlung der Rechtsgrundsatz bestätigt werden muss, dass Polizeibeamte nicht durch dienstliche Anweisung gezwungen werden dürfen, Gewalt zur Erlangung von Informationen oder Geständnissen einzusetzen.“

Die Gewerkschaft der Polizei erwarte von der Hauptverhandlung auch ein deutliches Signal in Richtung Öffentlichkeit und Politik, künftig den Einsatz von Folter von der Polizei weder zu erwarten, noch in Erwägung zu ziehen.

Freiberg: „Uns kommt es nicht auf eine Bestrafung des Vize-Polizeipräsidenten an. Er hat in der vermeintlichen Aussicht, das Leben des Kindes retten zu können, einem ungeheuren inneren Druck nachgegeben. Dies zeigt, in welchen existenziellen Konfliktlagen Polizeibeamte Entscheidungen treffen müssen. Die nachdrückliche Feststellung des Folter-Verbotes durch ein Gericht kann helfen, dass Ermittler künftig einem solchen Druck besser widerstehen können.“

Als „wenig hilfreich“ auch für die Polizei bezeichnete Freiberg die „verständnisvolle Nachsicht“, die auch Politiker seinerzeit gegenüber der Absicht des Betroffenen öffentlich geäußert hatten. Freiberg: „Politiker, die um des Populismus willen den Boden der Rechtsstaatlichkeit und internationaler Übereinkünfte verlassen, müssen sich die Frage gefallen lassen, ob sie für ihr Amt tauglich sind.“

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei - Bundesgeschäftsstelle Stromstr. 4, 10555 Berlin Telefon: 030/3999210, Telefax: 030/399921200

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