Hauptstadtflughäfen: BDF lehnt einseitige Subventionen für ausländische Airlines ab
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) spricht sich gegen eine einseitige Unterstützung ausländischer Airlines an den Berliner Flughäfen aus. Eine solche Subventionierung hatte zuletzt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus, Christian Gräff, in der Berliner Morgenpost gefordert. Der Berliner CDU-Abgeordnete hatte vorgeschlagen, die Landegebühren für ausländische Fluggesellschaften zu reduzieren und Übernachtungskosten für ausländische Crews zu übernehmen, falls eine ausländische Fluggesellschaft eine Langstreckenverbindung ab Berlin anbietet.
BDF-Geschäftsführer Michael Engel: "Ausländische Fluggesellschaften mit Subventionen oder mit einseitig niedrigen Landegebühren an die Berliner Flughäfen zu locken, ist nicht nur ein falscher, sondern auch ein rechtlich unzulässiger Weg. Wenn man den Luftverkehrsstandort Berlin stärken möchte, so bedarf es hierzu in erster Linie der Absenkung der Flughafenentgelte für alle Fluggesellschaften und insbesondere die Airlines, die schon heute am Standort aktiv sind."
Da sich die Flughafenentgelte nach den gesetzlichen Vorschriften an den Kosten orientieren müssen, ist eine Absenkung für alle Flughafennutzer auch geboten. Die FBB hatte für die beiden Flughäfen Tegel und Schönefeld zuletzt deutliche Überschüsse aus den Flughafenentgelten der Airlines erwirtschaftet. Der BDF fordert daher bereits seit längerem eine generelle Absenkung der Flughafenentgelte an den beiden Berliner Flughäfen.
Bereits im Februar hatte der Geschäftsführer der Berlin Tourismus & Kongress GmbH eine Ausweitung der Start- und Landerechte für einige ausländische Fluggesellschaften an den Berliner Flughäfen gefordert. Engel: "Wenn es nötig sein sollte, diesen ausländischen Fluggesellschaften die hohe Attraktivität der Bundeshauptstadt nahe zu bringen, würden wir diese Aufgabe bei der Berlin Tourismus & Kongress GmbH angesiedelt sehen." Der BDF lehnt eine einseitige Ausweitung von Start- und Landerechten für ausländische Fluggesellschaften ab und verweist darauf, dass Fluggesellschaften wie Emirates oder Etihad schon heute über ausreichend Start- und Landerechte von und nach Deutschland verfügen, die aber von diesen Airlines für Flugverbindungen nach Frankfurt, München, Düsseldorf oder Hamburg eingesetzt werden und daher für Berlin nicht mehr zur Verfügung stehen.
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