Pressemitteilung | k.A.

Hat die mittelständische Generikaindustrie eine Zukunft?

(Berlin) - Hat die mittelständische Generikaindustrie eine Zukunft? Diese Frage diskutierten ca. 60 Vertreter aus Generikaindustrie, GKV, Apotheker- und Ärzteschaft sowie Wissenschaftler und Juristen am 23.09.2008 auf einem Colloquium des Deutschen Generikaverbandes in Berlin mit Thorsten Heynisch von der EU-Kommission, Dr. Christopher Hermann von der AOK Baden-Württemberg und Frank Plate vom Bundesversicherungsamt.

Während die Europäische Kommission vielfältige Aktivitäten zur Förderung der mittelständischen pharmazeutischen Industrie startet, sehen sich gerade die mittelständischen Generikahersteller in Deutschland durch Rabattverträge aktuell in ihrer Existenz bedroht.

Wie passt dies zu der europäischen Erkenntnis, der Mittelstand trage entscheidend zum Wohlergehen der Gemeinschaft bei? Welche Möglichkeiten haben die Aufsichtsbehörden, geordnete Verfahren sicherzustellen? Diese zentralen Fragen wurden an die hochkarätigen Referenten gestellt. Besonders brisant: Wo bleibt der gesetzlich verankerte Mittelstandsschutz - das Ziel von EU-, Bundes- und Landespolitik - in den bestehenden Verträgen und den aktuellen Ausschreibungen?

Fazit: „Es reicht nicht aus, Klarheit darüber zu haben, dass grundsätzlich Vergaberecht gilt. Vergaberecht muss auch im Sinne des Gesetzgebers angewandt werden“, hob Dr. Fritz J. W. Orth, Vorsitzender des Deutschen Generikaverbandes, hervor. „Die Existenz vieler kleinerer und mittlerer Unternehmen auf dem Markt sichert die Verfügbarkeit sehr preiswerter Generika. Deren Marktanteil zu steigern, muss doch das Ziel aller Akteure sein, statt durch Intransparenz oder ungeeignete Ausschreibungskriterien die Mittelständler zu verdrängen“, so Orth weiter.

So, wie Rabattverträge heute zu Stande kommen, behindern und zerstören sie Wettbewerb, statt ihn zu fördern. Der Grundgedanke des Vergaberechts wird damit auf den Kopf gestellt. „Am besten ist es deshalb, auf Rabattverträge völlig zu verzichten und stattdessen bewährte Steuerungsinstrumente wie z. B. Festbeträge zu stärken“, stellte Dr. Dietmar Buchberger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Generikaverbandes, abschließend fest.

Wer dies nicht wolle, müsse aber wenigstens auf effektiven Mittelstandsschutz beim Zu-Stande-Kommen der Rabattverträge achten. Vorschlagsweise sei deshalb zumindest die Zahl der Zuschläge pro Unternehmen in der aktuellen AOK-Ausschreibung 2008 auf maximal 2 von 5 Gebietslosen pro Wirkstoff zu beschränken.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Generikaverband e.V. Dr. Dietmar Buchberger, Hauptgeschäftsführer Saarbrücker Str. 7, 10405 Berlin Telefon: (030) 2809303-0, Telefax: (030) 2809303- 90

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