Haschischbesitz: Karlsruher Richter sorgen für Rechtssicherheit
(Berlin/Hilden) - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli, dass der bloße Besitz von Haschisch eine Verkehrsbehörde nicht berechtigt, den Führerschein eines bei einer Verkehrskontrolle aufgefallenen Fahrzeugführers einzuziehen, sei aus rechtsstaatlicher Sicht zu begrüßen und führe zu mehr Rechtssicherheit, bewertete der amtierende Vorsitzende der Gewerkschaft (GdP), Bernhard Witthaut, das Urteil der Karlsruher Richter. Auf das derzeitige polizeiliche Vorgehen bei Drogenfunden in Kfz habe es keinerlei Auswirkungen.
Werde bei einer Verkehrskontrolle ein Fahrzeugführer angetroffen, der zwar eine geringfügige Menge Cannabis bei sich führt, aber keine Anzeichen von Fahruntüchtigkeit zeigt, könnten die Beamten neben den zu treffenden strafrechtlichen Maßnahmen nach dem Betäubungsmittelgesetz nur den Drogenfund an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde nach den bestehenden Regelungen mitteilen. Diese könne dann in eigener Zuständigkeit weitere Maßnahmen ergreifen.
Witthaut: Das Urteil stellt fest, dass die Fahrerlaubnisbehörde jeden Fall, bei dem Zweifel an der Fahreignung eines Führerscheininhabers bestehen könnten, sorgfältig behandeln muss. Das gilt sowohl für verkehrsrelevante körperliche und geistige Beeinträchtigungen allgemein als auch in Zusammenhang mit Alkohol und Drogen. Dabei müsse zudem geprüft werden, welche Maßnahmen z.B. Drogenscreening, ärztliche oder medizinisch-psychologische Begutachtung in Frage kommen.
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