Hartz-Konzept: Regierung muss Gesetze nachbessern
(Bonn) - Mit vier Gesetzen zur Umsetzung der Hartz-Konzeption will die Bundesregierung den Arbeitsmarkt modernisieren und mit einer Reform der Sozialhilfe eine bessere Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erreichen. Hinter den Zielen "Fördern und Fordern", "Integrieren statt Alimentieren", "Arbeit statt finanzielle Unterstützung" steht die Absicht durch bessere Vermittlung und individuelle Hilfen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Diese grundsätzlichen Ziele werden von der AWO unterstützt.
Die Gesetzesentwürfe, die heute im Kabinett beraten wurden, erzeugen nach den Worten des AWO-Bundesgeschäftsführers Rainer Brückers "jedoch mehr Skepsis als Begeisterung". Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und dadurch die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung seien die entscheidenden Aspekte der Reform. Die Gesetzentwürfe ließen jedoch entscheidende Fragen zur Organisation der Eingliederungsleistungen offen:
- Wie soll die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsamt und Kommunen aussehen?
- Wie werden zentrale Leistungen wie Schuldner- und Drogenberatung in Zukunft organisiert?
- Welche Qualität soll das Fallmanagement haben und wie wird sie sichergestellt?
Darüber hinaus bleibt die Frage offen, ob Menschen ohne Anspruch auf finanzielle Leistungen auch Zugang zu Maßnahmen und Eingliederungsplänen bekommen? Sollte dies nicht der Fall sein, werden viele langfristig vom Arbeitsmarkt verdrängt, bis sie in finanzielle Abhängigkeit geraten. Die AWO warnt eindringlich vor den Folgen dieser offenen Fragen. Ansonsten gerieten die Strukturen sozialer Dienstleistungen in Gefahr und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit könnten nicht erbracht werden.
AWO-Geschäftsführer Rainer Brückers appellierte daher eindringlich in den weiteren Beratungen nachzubessern. "Sonst bleiben von der großen Reform nur Leistungskürzungen übrig". Die Kürzung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau würde dann voll durchschlagen und die Armutssituation in Deutschland verschärfen. Dann helfe auch der Kinderzuschlag nicht mehr. Nach Ansicht der AWO ist der Kinderzuschlag zwar ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, weil er das Abrutschen in die Leistungsabhängigkeit nur aufgrund der Existenz von Kindern verhindert. "Es ist aber nicht plausibel", so Brückers, " warum er auf drei Jahre befristet ist".
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