Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Hartz-IV-Gesetz: GDV kritisiert unangemessen hohe Anrechnung von privatem Altersvorsorgekapital / GDV verlangt Anhebung des Grundfreibetrags

(Berlin) - Das geplante "Hartz-IV-Gesetz" zwinge künftig viele Arbeitslose, ihre private Vorsorge vorzeitig zu verwerten. Damit konterkariere es die eigenen Ziele der Bundesregierung, die kapitalgedeckte Altersvorsorge auszubauen und ein nachhaltiges Alterssicherungssystem zu schaffen, erklärte der GDV am 13. August in Berlin.

Der GDV verlangt, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Grundfreibetrag von jetzt 200 Euro auf ein Niveau anzuheben, das eine angemessene Berücksichtigung von privatem Altersvorsorgekapital bei der Anrechnung von Vermögen gewährleistet. Diese Forderung wurde im Vorfeld auch seitens einer Reihe von Politikern und der Gewerkschaften erhoben.

Der Grundfreibetrag pro vollendetem Lebensjahr wurde bereits zum 1. Januar diesen Jahres von 520 Euro auf 200 Euro verringert. Auf dieses viel zu niedrige Niveau legt ihn der Gesetzentwurf jetzt fest. Lediglich die staatlich geförderte Riester-Rente soll künftig den Grundfreibetrag nicht mehr reduzieren. Die neuen Regelungen sollen am 1. Juli 2004 in Kraft treten. Für viele Versicherte wird das den weitgehenden Verlust von erarbeiteten Lebensgrundlagen im Alter zur Folge haben. Damit ein Durchschnittsverdiener seinen Lebensstandard im Alter halten kann, wäre nach Schätzungen des GDV ein allgemeiner Freibetrag von rund 1.000 Euro pro Lebensjahr erforderlich.

Insbesondere laufende Lebens- und private Rentenversicherungen sollten nicht gekündigt werden müssen. Dadurch werde oft über Jahre hinweg aufgebautes Altersvorsorgekapital aufgegeben. Für viele bedeutet das gleichzeitig den Verlust der Hinterbliebenenabsicherung und des Berufsunfähigkeitsschutzes. So entstehende Lücken in der privaten Altersvorsorge können später auch durch große Sparanstrengungen kaum wieder ausgeglichen werden.

Der GDV appelliert deshalb an die Politik, angemessene Rücklagen für das Alter bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht anzurechnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Friedrichstr. 191-193a, 10117 Berlin Telefon: 030/20205000, Telefax: 030/20206000

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