Hartelt: Entfristung der 70-Tage-Regelung sorgt für Planungssicherheit / BWV setzt sich erfolgreich für Sonderkulturbetriebe ein
(Mainz) - Der Koalitionsausschuss der Großen Koalition hat sich darauf geeignet, dass die 70-Tage-Regelung für eine sozialversicherungsfreie, kurzfristige Beschäftigung unbefristet verlängert wird. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt, begrüßt diese Entscheidung im Sinne des heimischen Sonderkulturanbaus. Der BWV hatte sich gemeinsam mit dem Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Rheinhessen-Pfalz e. V. für eine Entfristung der seit 2015 bestehenden Regelung eingesetzt.
Der BWV-Präsident zeigte sich erleichtert, dass es doch noch gelungen ist, Bundesarbeitsminister Heil von der Notwendigkeit der Fortführung der 70-Tage-Regelung zu überzeugen. Mit diesem Schritt erhielten die Betriebe rechtzeitig Planungssicherheit im Hinblick auf die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im kommenden Jahr. Ursprünglich hatte Heil angekündigt, den Zeitraum für die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung wieder auf 50 Tage zu senken. Dies hätte laut Hartelt nicht nur zu weiteren Kostensteigerungen für die Sonderkulturbetriebe geführt, sondern auch zu einer weiter sinkenden Verfügbarkeit von Erntehelfern.
Insbesondere im Obst- und Gemüsebau stehen die Betriebe durch den Mindestlohn und der Marktmacht des LEH unter enormen wirtschaftlichem Druck. Ein Ausgleich der immer weiter steigenden Kosten durch höhere Erzeugerpreise ist derzeit aber nicht möglich. Die Folge sind sinkende Betriebsgewinne und ein beschleunigter Strukturwandel. Die Entfristung der 70-Tage-Regelung ist deshalb aus Sicht des BWV-Präsidenten ein wichtiges Signal der Politik, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
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