Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Hartelt: Berufsstand steht zum Insektenschutz und zur Förderung der Biodiversität / Starres Ordnungsrecht und Verbotskultur bremsen freiwilliges Engagement aber aus

(Mainz) - Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt, warnt mit Blick auf den Insektenschutz, den Weg Ordnungsrecht und Verbote statt Kooperation und Förderung zu verfolgen. Dies sei kontraproduktiv für den Naturschutz insgesamt und ignoriere das große freiwillige und kooperative Engagement des landwirtschaftlichen Berufsstandes.

Konkret kritisiert Hartelt den aktuellen Entwurf des Insektenschutzgesetzes des Bundesumweltministeriums, das Teile des bereits im vergangenen Jahr veröffentlichten Aktionsprogrammes Insektenschutz der Bundesregierung umsetzen soll. Die darin genannten Maßnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft und den Weinbau und sind in weiten Teilen in der Praxis nicht umsetzbar. Insbesondere die Unterschutzstellung von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen, das Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entlang von Gewässern sowie das Verbot von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden in Schutzgebieten des Naturschutzrechtes seien vollkommen inakzeptabel.

Vor diesem Hintergrund wandte sich der BWV-Präsident an Abgeordnete auf Bundes- und Landesebene sowie an die rheinland-pfälzische Landesregierung und bat um Unterstützung in den anstehenden Beratungen von Bundestag und Bundesrat. Das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt müsse nicht nur im Sinne des Insektenschutzes, sondern auch im Sinne der Stärkung der heimischen Erzeugung von Lebensmitteln grundlegend überarbeitet werden. Der geplante gesetzliche Biotopschutz bestrafe Landwirte für ihr Engagement in der Vergangenheit, das erst zur Schaffung und zum Erhalt dieser Biotope geführt hat, da keinerlei Ausgleich vorgesehen ist und Bewirtschaftungsauflagen drohen. Die verpflichtende Anlage von Korridoren entlang von Gewässern auf denen kein Pflanzenschutz mehr möglich sein soll, unterlaufe nicht nur die Förderung von freiwilligen Gewässerrandstreifen sowie kooperative Initiativen, sondern komme einer entschädigungslosen Enteignung der Betriebe gleich.

Der landwirtschaftliche Berufsstand stehe zum Insektenschutz und zur Förderung der Biodiversität. In Rheinland-Pfalz wird jedes dritte Hektar landwirtschaftliche Fläche entweder als ökologische Vorrangfläche gemeldet oder innerhalb von freiwilligen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen bewirtschaftet. Darüber hinaus gibt es eine stark zunehmende Anzahl von Blühstreifen- und Biodiversitätsprojekten, in denen Bewirtschafter und Naturschützer gemeinsam praktikable und vor allem wirtschaftlich tragfähige Lösungen erarbeiten. Dies zeige laut Hartelt, dass freiwillige Kooperationen besser geeignet sind als starres Ordnungsrecht, um Maßnahmen gegen den Insektenrückgang zu etablieren und auszuweiten.

Das im Aktionsprogramm Insektenschutz aufgeführte, weitgehende Verbot von Pflanzenschutzmitteln in großflächigen Schutzgebieten soll vom Bundeslandwirtschaftsministerium in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung umgesetzt werden. Auch hier erwartet der Verbandspräsident Unterstützung von den Parlamentariern und der Landesregierung. In Rheinland-Pfalz befinden sich rund 10.000 Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen in Naturschutzgebieten, 35.500 Hektar in FFH-Gebieten und 242.000 Hektar in Vogelschutzgebieten. Auf den vom Verbot betroffenen Flächen wäre in vielen Fällen, insbesondere im Obstbau, ein wirtschaftlich tragfähiger Anbau von Lebensmitteln nicht mehr möglich. An dieser Stelle müsse das Aktionsprogramm Insektenschutz ebenfalls deutlich korrigiert werden.

Hartelt fordert zukünftig einen Natur- und Umweltschutz auf Augenhöhe mit der Landwirtschaft und einen ehrlichen Umgang aller Beteiligten miteinander. Dazu gehöre auch ein Vertrauensschutz für Landwirte, der aktuell nicht nur mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz, sondern auch mit Bewirtschaftungsplänen für die NATURA 2000-Gebiete unterwandert wird. Zielkonflikte zwischen Ökologie und Ökonomie müssten benannt und akzeptiert werden. Detaillierte Folgenabschätzungen von Gesetzen und Verordnungen hinsichtlich flächenmäßiger und wirtschaftlicher Betroffenheit seien unbedingt erforderlich. Der Berufsstand erwarte, dass im Sinne der gemeinsamen Ziele von Landwirtschaft und Naturschutz der praktikable Fortschritt, statt ideologische Wunschträume oder Maximalforderungen, im Vordergrund steht.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP) Agnes Wittmann Weberstr. 9, 55130 Mainz Telefon: 06131 620555, Fax: 06131 620550

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