Pressemitteilung | k.A.

Harmonisierung der Zulassungsverfahren / Bund geht beispielhaft voran / Laborverband erfreut über Weiterentwicklung der BAM/OFD-Vereinbarung

(Gießen) - „Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) und die Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover haben ein deutliches Zeichen gesetzt“, kommentiert Sven Deeg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) erfreut deren jüngste Verwaltungsvereinbarung und deren Parallelvereinbarung mit den Akkreditierungsstellen DACh, DAP und DASMin.

Bei der Altlastenerkundung auf Bundesliegenschaften entfällt zukünftig die vom VUP stets als unnötige Belastung kritisierte gesonderte „BAM/OFD-Akkreditierung“ und wird vollständig in das genormte Verfahren der Akkreditierungsstellen verlagert. Die Kompetenzbestätigung der Laboratorien erfolgt somit künftig alleine durch die Akkreditierungsstellen DACh, DAP oder DASMin. Dadurch dass der Bund die Kompetenzfeststellung den Akkreditierungsstellen überlässt, werde auch das in Deutschland privatwirtschaftlich organisierte Akkreditierungswesen aufgewertet.

Der bundesweit für die Belange der Prüflaboratorien und Gutachterstellen eintretende VUP hatte sich seit Jahren für diese Regelung eingesetzt, um das Verfahren zu vereinfachen und zu verkürzen sowie Kosten zu sparen. Ein Erfolg seiner Bemühungen zeichnete sich bereits im Januar d.J. bei einem Gespräch im Bundesbauministerium ab, das der VUP gemeinsam mit einem Vertreter der von Ingenieurbüros initiierten ARGE „BAM/OFD-Anerkennung“ führte.

Die OFD-Hannover, als Leitstelle des Bundes für Boden- und Gewässerschutz“ bezeichnet diese Änderung als einen „ersten Schritt“ ihr eigenes Anerkennungsverfahren in ein gesetzlich geregeltes, harmonisiertes Kompetenzfeststellungsverfahren der Bundesländer aufgehen zu lassen. „Die neuen Vereinbarungen werden nur bis zur Schaffung eines einheitlichen Verfahrens der Bundesländer in Kraft sein“, so die BAM.

In einem Bereich, in dem die Länder sich seit nunmehr 5 Jahren in beispielloser Bürokratie und einem Kompetenzgerangel zu Lasten der mittelständischen Privatwirtschaft ergingen, setze der Bund jetzt nach nur wenigen Monaten Vorbereitungszeit ein beispielhaftes Zeichen, so der VUP, dem rund dreiviertel der in Deutschland niedergelassenen, privatwirtschaftlichen Laboratorien angehören. Nun seien die Länder gefordert, den Beschluss der Umweltministerkonferenz vom Dezember 1996 zur Harmonisierung des Zulassungswesens in Deutschland u.a. für den Bereich des BBodSchG endlich zum Abschluss zu bringen.

Trotz seines Lobes für die zielgerichtete Arbeit der BAM und OFD erinnert der VUP aber auch an Defizite bei der Umsetzung der bisherigen Verwaltungsvereinbarung. Dem Laborverband seien einige Fälle bekannt, bei denen Staatsbauämter die Vorgaben des Bundes außer Acht gelassen und Aufträge auch an nichtzugelassene Unternehmen vergeben hatten.

Die eindeutig geregelten Anforderungen an die Kompetenz der Laboratorien und Ingenieurbüros müssten stets und konsequent beachtet werden. „Es kann nicht sein, dass man in einem für die Unternehmen finanziell aufwendigen Verfahren deren Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit überprüfe, dann aber bei der Auftragsvergabe - aus welchen Gründen auch immer - solche Unternehmen berücksichtige, die diese Qualifikation nicht erbracht haben“, weist Deeg auf die klaren Regelung der Bundesliegenschaftsverwaltung hin.

Quelle und Kontaktadresse:
VUP, Kerkrader Str. 9, 35394 Gießen, Sven Deeg (VUP-Hauptgeschäftsführer)

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