Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Handyverbot im Auto

(Berlin) - Ab 1. Februar ist das Telefonieren im Auto mit dem Handy ohne Freisprechanlage verboten. Die Unfallforscher im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weisen jedoch darauf hin, dass der Fahrer, solange er fährt, überhaupt nicht telefonieren sollte.

Hauptkritikpunkt sind die vielfältigen Ablenkungsmöglichkeiten beim Telefonieren während der Fahrt. Gefahren treten nicht nur beim Wählen auf, wobei in der Regel der Blick vom Straßengeschehen auf das Telefon gelenkt wird, sondern auch durch Unaufmerksamkeiten des Autofahrers während des Telefonats. So bedeutet eine einzige Sekunde Ablenkung bei Tempo 100 eine "Blindfahrt" von 28 Metern. Trotz Freisprecheinrichtung oder "Headset" empfehlen die GDV-Unfallforscher deshalb, generell zum Telefonieren auf einen Parkplatz zu fahren.
Für den Kfz-Versicherungsschutz ändert sich durch die neue Regelung nichts. Die Haftpflicht bezahlt auch weiterhin alle Schäden, die ein Unfallopfer erleidet in voller Höhe. Ein Regress beim Unfallverursacher ist nicht möglich.

Allerdings ist eine Mithaftung eines durch das Telefon abgelenkten Autofahrers denkbar, der durch einen anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt wurde. Für die Vollkaskoversicherung kommt es darauf an, ob ein Schaden - unabhängig von gesetzlichen Regelungen - grob fahrlässig herbei geführt wurde. Dies ist auch beim Telefonieren im Auto mit einer Freisprecheinrichtung denkbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Friedrichstr. 191-193a 10117 Berlin Telefon: 030/20205000 Telefax: 030/20206000

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