Handwerkstag bekräftigt Forderung nach Tariftreueerklärung
(Stuttgart) - Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüßt die Forderung der SPD-Landtagsfraktion nach einer Tariftreueerklärung bei Bauaufträgen nachdrücklich.
Die SPD-Fraktion hat im Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem Bau- und Dienstleistungsaufträge der öffentlichen Hände nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich bei der Angebotsvergabe verpflichten, ihre Arbeitnehmer bei der Ausführung dieser Leistungen nach den jeweils in Baden-Württemberg für ihren Tarifvertragsbereich geltenden Lohntarifen zu entlohnen und diese auch bei ihren Nachunternehmern zu sichern. „Seit Jahren fordern wir dies in politischen Gesprächen immer wieder ein“, unterstrich BWHT-Hauptgeschäftsführer Hartmut Richter. Hintergrund sei das zunehmende Preisdumping von Anbietern, die sich nicht an die Tarifbindungen und Personalzusatzkosten halten, die ein korrekt wirtschaftender baden-württembergischer Betrieb einkalkulieren muss.
Schon im Juli 2001 habe der Handwerkstag entsprechende Vorschläge gemacht. Nach wie vor lehne der Handwerkstag aber, so Richter weiter, sonstige sozial- und bildungspolitisch motivierte Vergabekriterien als vergabefremde Aspekte ab.
Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT)
Eva Hauser, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart
Telefon: (0711) 26 37 09-0, Telefax: (0711) 263709-100