Handwerksleistungen aus Polen: Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Verträgen über grenzüberschreitende Dienstleitungen
(Potsdam) - Gute Handwerker findet man sowohl auf der deutschen als auch auf der polnischen Oderseite. Eine Garantie, dass bei einer Bestellung alles reibungslos verläuft, gibt es nie - unabhängig davon, ob es sich um einen grenzüberschreitenden Vertrag handelt oder nicht. Wichtig ist daher in jedem Fall wohlüberlegt zu handeln und Anbieter solfältig auszusuchen.
"Bei polnischen Einzelunternehmern gibt es die Möglichkeit, nachzusehen, ob sie im zentralen Gewerberegister gemeldet sind", erklärt Karolina Wróblewska, Juristin im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der VZB. Sie rät dazu, von diesem Service Gebrauch zu machen. Das Gewerberegister ist auch auf Englisch zugänglich. Zudem rät die Juristin, vor Auftragsvergabe am besten zwei oder drei Angebote zum Vergleich einzuholen.
Ist die Entscheidung für eine Firma gefallen, rät Wróblewska weiter, alle wesentlichen Inhalte der Bestellung schriftlich festzuhalten. Den dabei entstandenen Vertrag sollten beide Seiten vor der Beauftragung genau lesen und prüfen, ob der Vertragspartner, Abmessungen, Farbe und Material, Lieferfristen sowie der Endpreis stimmen. Ergeben sich Zweifel, sollten die Beauftragenden diese gleich mit dem Unternehmen klären. Zwar ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent in Polen üblich, dennoch sind die Zahlungsmodalitäten auch im Nachbarland Verhandlungssache. "Wir raten dazu, möglichst keine hohen Anzahlungen zu leisten, denn so kann man größeren Ärger vermeiden", sagt Wróblewska. Sie empfiehlt, die Zahlungen am besten per Banküberweisung zu tätigen und bei Anzahlung in bar immer eine Quittung zu verlangen.
Und zuletzt ist ihr Tipp: "Lassen Sie unbedingt eine ausführliche Schlussrechnung erstellen, wenn das Werk fertig ist. Denn daraus lässt sich auch bei späteren Problemen noch entnehmen, welche Arbeiten die Firma durchgeführt hat."
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