Handwerklich hergestellte Wurst von diskutiertem Verkaufsverbot nicht betroffen
(Frankfurt/M.) - Wurst wird in den fleischerhandwerklichen Betrieben frisch hergestellt und kommt direkt zum Verkauf. Bratwurst muss sogar am Tag der Herstellung verkauft werden. Lediglich einige Rohwurstsorten sollten längere Zeit reifen, um ihr volles Aroma zu entfalten. Deshalb hat das heute im Bundeskabinett diskutierte Verkaufsverbot für Fleischerzeugnisse die vor dem 1. Oktober hergestellt wurden, für die handwerklichen Metzgereien keine Bedeutung.
Die Verarbeitung von Separatorenfleisch und Risikomaterial worauf dieses beabsichtigte Verbot Bezug nimmt, war zu keiner Zeit im Fleischerhandwerk üblich.
Zu widersprechen ist Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer, dass in Kochwürsten Leberwurst, Blutwurst, Presskopf Rindfleisch verarbeitet wird. Gerade diese Wurstsorten werden traditionell aus Schweinefleisch hergestellt. Bei vielen Brühwurstsorten war es schon immer möglich, bei den Rezepturen zwischen Rind- und Schweinefleisch zu variieren. In der aktuellen Situation wird auf Grund des Verbraucherwunschs in vielen Fällen nur noch Schweinefleisch verwandt.
Gerade zu Weihnachten sind Würstchen in vielen Familien ein Traditionsessen. Es besteht kein Grund, davon abzurücken, nur weil Vorbehalte gegenüber Rindfleisch bestehen, sagt Ingolf Jakobi, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Fleischer-Verbandes, denn immerhin führen Würstchen die Hitliste der in Deutschland verzehrten Wurstsorten an.
Der Gesamtverzehr von Fleischerzeugnissen lag im letzten Jahr pro Kopf bei 31,8 kg. Davon hatten Würstchen mit 4,3 kg einen Anteil von fast 14 Prozent.
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