Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Handwerk sieht bei Soli Verstoß gegen Gleichmäßigkeitsgebot

(Berlin) - Zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Januar 2023, in der er den Solidaritätszuschlag in der jetzigen Form für verfassungsgemäß hält, erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Der ZDH als Vertretung des Handwerks hat seit Jahren Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der jetzigen Form der Erhebung des Solidaritätszuschlags. Dass der Bundesfinanzhof das in seinem am 30. Januar veröffentlichten Urteil anders sieht, überrascht. Jetzt gilt es die Urteilsgründe genau auszuwerten. Gehen die Kläger den Weg nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht, wird es bis zu einem endgültigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch dauern. Diese Rechtsunsicherheit für die Betriebe hätte verhindert werden können, wenn das Parlament den Solidaritätszuschlag komplett gestrichen hätte.

Die Erhebung des Solidaritätszuschlages ist für viele Betriebe des Handwerks eine zusätzliche Belastung neben der ohnehin hohen Gewinnbesteuerung in Deutschland. Im Jahr 2021 wurde der Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer teilweise abgeschafft und wird nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen nur noch auf die oberen 10 Prozent der Einkommen berechnet. Daneben wird der Zuschlag aber weiterhin generell auf die Körperschaftsteuer erhoben. Dadurch müssen Betriebe auch des Handwerks zum Aufkommen des Solidaritätszuschlages beitragen - im Ergebnis schultern sie sogar den überwiegenden Teil des Gesamtaufkommens. Das belastet die Betriebe und ihre Inhaberinnen und Inhaber in diesen herausfordernden Zeiten zusätzlich und gehört daher abgeschafft."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

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