Handwerk schützt Gewässer
(Leipzig) - Handwerksbetriebe, die im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes tätig sind, brauchen einen Fachbetriebsnachweis. Die Handwerkskammer zu Leipzig bietet jetzt gemeinsam mit der TÜV Anlagentechnik GmbH eine eintägige Schulung zum Fachbetrieblich-Verantwortlichen. Im Anschluss kann der Betrieb den Fachbetriebsnachweis erlangen.
Nach § 19 l des Wasserhaushaltsgesetzes müssen Unternehmen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aufbauen, aufstellen, instandhalten, instandsetzen und reinigen anerkannte Fachbetriebe sein. Hierzu zählen auch Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen, Auffangwannen, Beschichtungen, Leckanzeigegeräten, Rohrleitungen und Abfüllplätzen von Tankstellen. Nur spezifisch ausgebildete Fachkräfte können diese Anlagen mängelfrei aufbauen.
Im neuen Kurs der Handwerkskammer werden die rechtlichen Grundlagen umfassend behandelt. TÜV-Sachverständige berichten anschaulich aus der betrieblichen Praxis und erklären die Anlagenanforderungen anhand von Beispielen. Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird dem Teilnehmer die Sachkunde bescheinigt eine Voraussetzung für den Fachbetriebsnachweis des Unternehmens.
Informationen zum Kurs sowie rund um den Gewässerschutz erteilt Torsten Reimann vom Umweltzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig, Tel. 034383/ 61-221. Er berät Unternehmer auch, ob sie diesen Nachweis für ihr Tätigkeitsgebiet brauchen.
Quelle und Kontaktadresse:
Handwerkskammer zu Leipzig
Dresdner Str. 11-13
04103 Leipzig
Telefon: 0341/21880
Telefax: 0341/2188499
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Zahl der Handwerksbetriebe im Regierungsbezirk ist 2006 gestiegen / Mehr als 2000 Jugendliche beginnen eine Ausbildung im Handwerk
- Gold für Reinhold Schulte / Handwerkskammer zu Leipzig ehrt Vorstandsvorsitzenden der SIGNAL IDUNA Gruppe
- Neue Rundfunkgebühr ist realitätsfremd / Handwerk: Mehrheit der Betriebe zahlt drauf