Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Handwerk begrüsst flexible und differenzierte Übergangsfristen bei der EU-Osterweiterung

(Berlin) - Zum Vorschlag der EU-Kommission für flexible Übergangsfristen bei der EU-Osterweiterung erklärt Hans-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Der Beschluss der Kommission entspricht in seiner Zielsetzung den Forderungen des Handwerks. Die Übergangsfristen bis zur Gewährung der vollen Freizügigkeit für Erwerbstätige aus den Beitrittsländern müssen flexibel und inhaltlich differenziert ausgestaltet sein. Dies gilt allerdings auch für die Dienstleistungsfreiheit. Hier sind aus Sicht des ZDH ebenfalls Übergangsfristen erforderlich. Die Fristen sollten den unterschiedlichen Brancheninteressen und regionalen Besonderheiten Rechnung tragen und eine stufenweise Anpassung ermöglichen, je nach Fortschritt und Angleichung der Wirtschaft in den Grenzregionen. Denn nur so lässt sich - insbesondere im grenznahen Gebiet - ein missbräuchliches Unterwandern der Beschränkungen für osteuropäische Arbeitnehmer durch die Erbringung kurzfristiger Dienstleistungen verhindern.

Das Handwerk sieht in einem vergrößerten Europa vor allem wirtschaftliche Chancen für alle Beteiligten und beteiligt sich deshalb aktiv an der Sensibilisierungskampagne der EU."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21 10117 Berlin Telefon: 030/206190 Telefax: 030/20619460

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