Handwerk: Ausbau des zweiten Arbeitsmarktes
(Berlin) - Zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung "Hartz III und IV" und zum Entwurf eines Existenzgrundlagengesetzes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion findet im Ausschuss des Deutschen Bundestages für Wirtschaft und Arbeit am 8. Oktober eine Anhörung statt. Dazu erklärt Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Beide Gesetzentwürfe sehen eine Ausweitung des zweiten Arbeitsmarktes vor und sind so potenziell mittelstandsfeindlich und beschreiten einen ordnungspolitischen Irrweg. In "Hartz III" wird ABM zu einem beliebig einsetzbaren sozialpolitischen Instrument planwirtschaftlicher Beschäftigungspolitik umgestaltet. Bisherige rechtliche Schranken werden weitgehend beseitigt und die Mitsprache- und Mitgestaltungsrechte der örtlichen Wirtschaft werden beschnitten. "Hartz IV" eröffnet eine zusätzliche Fördervariante: Mit der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige kann die Arbeitsverwaltung künftig einen faktischen Niedriglohnsektor mit wettbewerbsverzerrenden Dumpinglöhnen etablieren.
Auch der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgelegte Entwurf eines Existenzgrundlagengesetzes will staatlich alimentiertes Nichtstun erwerbsfähiger Hilfebedürftiger vermeiden, indem Arbeitsgelegenheiten für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bereit gestellt werden. Mangels Verfügbarkeit hinreichender Beschäftigungsangebote auf dem ersten Arbeitsmarkt steht zu befürchten, dass die Kommunen die bisher schon wettbewerbsverzerrende Betätigung ihrer Eigenbetriebe oder Beschäftigungsgesellschaften auf dem zweiten Arbeitsmarkt massiv ausdehnen werden. Das trifft insbesondere die örtlichen Handwerksbetriebe, denen kommunale Aufträge entzogen und die verstärkt staatlich subventionierter Konkurrenz ausgesetzt werden. Der Bericht der Hartz-Kommission hatte eine schnelle Rückführung der Förderung künstlicher Beschäftigung empfohlen, zumindest aber eine Umstellung auf Steuerfinanzierung. Davon sind die Vorschläge der Parteien weit entfernt.
Das Handwerk erwartet, dass nicht nur die Beitragszahler, sondern auch die Kommunen von den Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit spürbar entlastet werden und damit die Kommunen wieder finanziellen Handlungsspielraum für Infrastrukturmaßnahmen erhalten."
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
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