Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Handlungsempfehlungen der Wasserwirtschaft zur Bundestagswahl

(Berlin) - Der BDEW veröffentlicht heute seine "Handlungsempfehlungen der Wasserwirtschaft für die 21. Legislaturperiode".

• Sicherstellung des Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung und Transparenz aller Wasserentnahmen
• Infrastrukturbeschleunigungsgesetz mit Regelungen für Genehmigungsverfahren und städtebauliche Schwammstadt-Konzepte
• Umsetzung der Herstellerverantwortung für die 4. Reinigungsstufe

Aufgrund des Klimawandels und anderer Entwicklungen steht die Wasserwirtschaft vor enormen Herausforderungen, die die kommende Bundesregierung dringend adressieren muss. „Deutschland steht in der Wasserwirtschaft an einem Wendepunkt. Der Klimawandel wirkt sich bereits jetzt durch trockenheitsbedingte Versorgungsspitzen neuer Dimension und bei Abwasser- und Abflussregimen von Gewässern durch punktuelle erheblich veränderte Wassermengen aus. Auch qualitativ werden die Herausforderungen immer größer“, so Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

„Konkret fordert der BDEW von der künftigen Bundesregierung, für eine Transparenz aller Wasserentnahmen zu sorgen (Industrie, Landwirtschaft etc.) und dafür ein Wasserregister aufzubauen. Zudem braucht es ein Zulassungssystem zur Nutzung von Wasserressourcen, das eine der heutigen Bewilligung entsprechende Rechtsstellung für die öffentliche Wasserversorgung vorsieht. „Der verfassungsrechtlich gebotene und abgesicherte Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung bei der Nutzung von Wasserressourcen muss im Vollzug und bei Erteilung und Ausgestaltung der Wassernutzungsrechte konsequent umgesetzt werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten“, so Martin Weyand.

Des Weiteren fordert der BDEW ein Infrastrukturbeschleunigungsgesetz mit Regelungen für Genehmigungsverfahren und städtebauliche Konzepte, wie das der Schwammstädte. „Es braucht Versickerungsflächen, damit das Wasser dezentral in den Boden sickern oder durch Pflanzen aufgenommen werden kann. Es dürfen dementsprechend nicht mehr so viele Flächen versiegelt werden, zum Beispiel durch Asphalt oder Bebauung. Die Gefahr durch starke Regenfälle steigt, wenn durch den Zubau neuer Wohn- und Gewerbegebiete Versickerungsflächen fehlen. Daher müsste das Regenwassermanagement durch „Schwammstadtkonzepte“ gestärkt werden“, erläutert Martin Weyand.

Außerdem sind ordnungsrechtliche Maßnahmen nötig, um den Eintrag von für die Gewässer problematischen Stoffen bereits bei der Produktion bzw. an der Quelle zu reduzieren.
In Hinblick auf die kommunale Abwasserrichtlinie sind bei der Umsetzung in nationales Recht deutsche Sonderwege zu vermeiden und die Herstellerverantwortung ist zügig umzusetzen, da sie die finanzielle Voraussetzung für die 4. Reinigungsstufe darstellt. „Hersteller von Arzneimitteln sowie anderen eingetragenen Stoffen würden so endlich verursachergerecht an der Finanzierung von Reinigungsleistungen beteiligt. Gleichzeitig würden Anreize für die Entwicklung umweltschonender Grundstoffe und Produkte geschaffen, um zukünftig kritische Einträge von vornherein zu vermindern und zu vermeiden“, so Weyand weiter.

„Die Bundesregierung muss sich außerdem dafür einzusetzen, dass der PFAS-Grenzwert für Trinkwasser nicht weiter abgesenkt wird, da Nahrungsmittel im Gegensatz zum Trinkwasser die Haupteintragsquelle für den Menschen darstellen und ansonsten großflächige Preissteigerungen beim Trinkwasser zu erwarten sind“, so Martin Weyand.

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Julia Weber, stellv. Pressesprecher(in), Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0

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