Handlungsempfehlung zum Einbau von E-Ladestationen in Wohnungseigentümergemeinschaften
(Berlin) - Immobilienverwaltungen müssen sich zunehmend mit dem komplexen und vielschichtigen Thema Ladeinfrastruktur auseinandersetzen, da die Elektromobilität ein gesellschaftlicher Trend geworden ist. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) hat nun eine spezialisierte Handlungsempfehlung herausgegeben, die das Thema aus rechtlicher sowie kaufmännisch-technischer Sicht beleuchtet. Zudem enthält sie umfangreiche Vorlagen für entsprechende Beschlussfassungen einschließlich Regelungen zu Kostentragung und Nutzungsrechten.
Die Handlungsempfehlung "E-Mobilität nach der WEG-Reform” erläutert die wichtigsten technischen Aspekte und gibt einen Überblick über das umfangreiche Thema einschließlich Fördermöglichkeiten. So erhalten Immobilienverwaltungen das notwendige Grundverständnis der Materie, um mit Wohnungseigentümern und ausführenden Firmen auf Augenhöhe zu kommunizieren. Zudem beantwortet sie häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Elektrifizierung von Stellplätzen in Wohnungseigentumsanlagen, Versicherungs- und Brandschutz. Als besonderen Praxisnutzen für Immobilienverwaltungen beinhaltet die Broschüre verschiedene Muster für entsprechende Beschlussfassungen, die durch diverse Formulierungsalternativen auf die individuellen Erfordernisse angepasst werden können.
"Die E-Mobilität und insbesondere der Ausbau der dafür erforderlichen Ladeinfrastruktur sind für viele Verwaltungen Neuland - dementsprechend gilt es viele Herausforderungen zu meistern. Eine fundierte Vorbereitung ist somit unverzichtbar, um professionell zu agieren. Hierzu leistet unsere Handlungsempfehlung einen wesentlichen Beitrag”, so VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler. Die neue Handlungsempfehlung ergänzt die im Februar veröffentlichte Publikation "Neue Beschlüsse nach der WEG-Reform 2020”. Zusammen mit den im Zuge der WEG-Reform umfassend überarbeiteten Musterverträgen für die Wohnungseigentums (gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland) sowie für die Miet- und Sondereigentumsverwaltung sind Immobilienverwaltungen so für ihre tägliche Praxis nach Inkrafttreten der WEG-Reform umfassend aktuell aufgestellt. Hierzu zählt die auch zur Verfügung gestellte Handlungsempfehlung zur Durchführung von Eigentümerversammlungen während der Covid-19-Pandemie, inklusive eines Flyers zum Abhalten von Online-Eigentümerversammlungen für Wohnungseigentümer.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV)
Martin Kaßler, Geschäftsführer
Leipziger Platz 9, 10117 Berlin
Telefon: (030) 3009679-0, Fax: (030) 3009679-21