Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung wieder stärken / KZBV zum Tag der Selbstverwaltung am 18. Mai 2024
(Berlin) - Als Teil der Selbstverwaltung kommt der zahnärztliche Berufsstand seinen Aufgaben seit jeher in bewährter Weise nach. Dazu gehört, die Versorgung präventionsorientiert auszurichten und sie gleichwertig sicherzustellen, sodass die Menschen unabhängig von Wohnort und sozialem Status Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung und Teilhabe am medizinischen Fortschritt haben. Als wesentliche Erfolge der zahnärztlichen Selbstverwaltung hat sich die Mundgesundheit der Bevölkerung in den letzten Jahren erheblich verbessert, Deutschland nimmt in diesem Bereich eine internationale Vorbildfunktion ein. Dies zeigt, dass die Selbstverwaltung ihr volles Potenzial ausschöpfen kann, wenn sie über ausreichend große Handlungs- und Gestaltungsspielräume verfügt.
"Unter der Ampel-Regierung wird aber die zahnärztliche Selbstverwaltung Schritt für Schritt beschnitten, im Gegenzug werden die Aufsichtsrechte und Entscheidungsbefugnisse des Bundes ausgeweitet. Das schwächt die Selbstverwaltung auf allen Ebenen und macht sie auch für ein Engagement des Nachwuchses wenig attraktiv", kritisiert Martin Hengdes, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) scharf. "Um eine Selbstverwaltung zu fördern, die auch in Zukunft ihren zentralen Beitrag im Gesundheitswesen leisten kann, müssen ihre Handlungs- und Gestaltungsspielräume erhalten und ausgebaut werden. Dafür brauchen wir ein klares Bekenntnis der Politik zur Selbstverwaltung", fordert Hendges.
Darüber hinaus bemängelt die KZBV eine zunehmende Respektlosigkeit in den Aussagen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, in denen er Organisationen der Selbstverwaltung, die ihren per Gesetz festgelegten Aufgaben nachgehen, als "Lobbygruppen" diffamiert.
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - Geschäftsstelle Berlin
Vanessa Hönighaus, Pressesprecherin
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Telefon: (030) 280179-0, Fax: (030) 280179-20
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