Handelsvertretungen nicht einseitig belasten / CDH für Absetzbarkeit von Kosten für Arbeitszimmer bei Selbständigen
(Berlin) - Anlässlich der Anhörung zum Steueränderungsgesetz 2007 am 1. Juni 2006 äußert die CDH - Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb, Berlin, - Unverständnis darüber, dass der Wirtschaftsbereich Handelsvermittlung von den neuen Steuerverschärfungen überdurchschnittlich betroffen wird. Die CDH bewertet als sehr positiv, dass Anstrengungen unternommen werden, Steuergestaltungen einzudämmen, die zu Missbrauch führen könnten. Dabei müsse allerdings darauf geachtet werden, dass dies nicht einseitig zu Lasten einzelner Wirtschaftsbereiche geht.
Die Regierungsfraktionen setzten bei der Eindämmung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten vornehmlich in den Bereichen an, wo sich private Lebenshaltung und geschäftliche Ausgaben überschneiden. Dies betreffe insbesondere die private Nutzung von Geschäfts- und Firmenwagen sowie die Nutzung von Flächen im eigenen selbstbewohnten Haus als Büro- bzw. Betriebsstätte.
Die Einschränkung bzw. die vollständige Abschaffung der Absetzbarkeit dieser Aufwendungen belaste die wirtschaftliche Tätigkeit der Handelsvertretungen erheblich. Dies betreffe in besonderer Weise die Absetzbarkeit der Kosten für ein Büro im eigenen Haus. Handelsvertretungen seien zur Ausübung ihres Berufes zwingend auch auf ein Büro angewiesen, in dem u.a. Touren geplant, Berichte an die Hersteller geschrieben, Aufträge nachbearbeitet und Telefondienst ausgeführt wird. Befinde sich dieses Büro jedoch im eigenen Haus oder in einer angemieteten Wohnung, so würden Handelsvertreter aufgrund der Neufassung von § 4 Absatz 5 EStG zukünftig regelmäßig für dieses Büro steuerlich keine Betriebskosten mehr geltend machen dürfen. Denn nach der unseligen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liege beim klassischen Handelsvertreter der Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung im Bezirk - und nicht im häuslichen Büro. Durch den Wegfall der Absetzbarkeit dieser Kosten zum 1. Januar 2007 würden Handelsvertretungen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen (z.B. zu den freiberuflich tätigen Ingenieuren, Rechtsanwälten und Steuerberatern) erheblich benachteiligt.
Bei der Bekämpfung von missbräuchlichen Gestaltungen in Bezug auf das häusliche Arbeitszimmer sei doch eigentlich der Steuerpflichtige im Fokus, der das häusliche Arbeitszimmer nicht zwingend zur Berufsausübung benötigt, dem also noch an anderer Stelle ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Mit den Handelsvertretungen sind jedoch Berufstätige negativ betroffen, die ohne ein Büro ihren Beruf nicht ausüben können.
Die CDH appelliert daher an den Gesetzgeber, diese Regelung nochmals zu überdenken bzw. entsprechend abzuändern und hat dazu auch konkrete Vorschläge unterbreitet.
Quelle und Kontaktadresse:
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH)
Claudia Mischon, Geschäftsführerin
Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin
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