Pressemitteilung |

Handelsverband BAG zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes: Geplantes Gesetz - mittelstandfeindlich und nicht belegschaftsfreundlich

(Berlin) - Am 8. März wird sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz der Bundesregierung befassen. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form wird vom Hauptgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (BAG), Prof. Dr. Johann D. Hellwege, scharf kritisiert: „Gerade für mittelständische Unternehmen stellt der Regierungsentwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes eine unzumutbare Belastung dar und hat Strukturen, die Demokratieprinzipien widersprechen. Daran haben auch die minimalen Korrekturen, die das Kabinett am Referentenentwurf Minister Riesters im Februar vorgenommen hat, nichts geändert.“

Der Plan der Bundesregierung, künftig alle Unternehmen ab 20 Arbeitnehmern der Sozialplanpflicht zu unterwerfen, unterstreicht in besonderer Weise die Mittelstandsfeindlichkeit des Gesetzgebungsvorhabens. Für den Einzelhandel ergeben sich besonders starke Belastungen. Prof. Dr. Hellwege: „Schon heute müssen Einzelhandelsbetriebe aufgrund ihrer Vertriebsstruktur mit zahlreichen Filialen und einer hohen Quote an Teilzeitkräften bis zu neunmal soviel Betriebsratsmitglieder stellen und finanzieren wie vergleichbare Industrieunternehmen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt diese besonderen Kosten nicht. Im Gegenteil, der Einzelhandel wird durch die im Regierungsentwurf vorgesehenen neuen Staffeln für die Größe des Betriebsrats und die Zahl der Freistellungen zusätzlich überproportional belastet.“ Eine mittelstandsverträgliche Reform des Betriebsverfasssungsgesetzes müsse flexiblere und kostengünstigere Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen enthalten und keine Benachteiligungen durch zusätzliche Kosten und komplizierte Verfahren.
Darüber hinaus äußert die BAG allgemeine Bedenken gegen die Tendenz, die im Gesetzgebungsvorhaben liegt. Prof. Dr. Hellwege: „Weil in dem Gesetzentwurf kein Quorum für die Betriebsratswahl in Kleinbetrieben vorgesehen sei, können auch kleine Minderheiten der Belegschaft einen Betriebsrat installieren. Dies ist mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar.“ Wegen der geplanten Abschaffung des Verhältniswahlrechts bestehe zudem die Gefahr, daß in Zukunft die Interessen selbst bedeutender Minderheiten (z.B. 49%) bei der Besetzung von Betriebsausschüssen und bei der Freistellung von Betriebsräten unberücksichtigt bleiben. Dies unterstreiche die Demokratieprinzipien widersprechende Tendenz des Gesetzentwurfs und verstärke die Bevormundung der Belegschaft durch die Gewerkschaften.

Quelle und Kontaktadresse:
Joachim Elsässer, Telefon: 030/20612054 Anton Wirmer, Telefon: 030/20612044 Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Friedrichstr. 60 10117 Berlin Telefon: 030/2061200 Telefax: 030/20612088

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