Handelsverband BAG unterstützt Klagen gegen Umweltzonen / Krisengipfel für einheitliche Lösungen gefordert
(Berlin) - Der Handelsverband BAG unterstützt Musterklagen Berliner Bürger gegen die in Teilen der Stadt eingerichteten Umweltzonen. Ebenso wie der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) kritisiert der Verband die Unverhältnismäßigkeit der Mittel im Gegensatz zum Nutzen der Umweltzonen.
Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: Städtische Umweltzonen mit Fahrverboten für den Individualverkehr sind nicht verhältnismäßig, da sie einen erheblichen Eingriff in die Mobilität der Bevölkerung darstellen, aber nicht nennenswert zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Die Einrichtung einer Umweltzone mit Fahrverboten kommt für betroffene Bürger einer Enteignung gleich, wenn sie ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen können, weil eine Umrüstung auf eine bessere Schadstoffklasse technisch nicht möglich ist oder der Kauf eines neueren Autos aus finanziellen Gründen ausscheidet. Die Umweltzonen dürfen nicht zu Lasten wirtschaftlich und sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen gehen. Die Wirkung der Aussperrung einzelner Fahrzeuge ist zudem zweifelhaft, weil es dadurch zu keinen oder kaum messbaren Verbesserungen der Feinstaubsituation kommt. Außerdem werden andere Belastungsfaktoren der Umwelt, beispielsweise durch Hausbrand oder den Lufteintrag, nicht gemäß ihrem Verursacheranteil bei den Maßnahmen berücksichtigt. Wir wehren uns deshalb gegen die Pauschaldiskriminierung des Straßenverkehrs als Hauptverursacher.
Die Verbesserung der Luftqualität in den Städten ist nach Ansicht des Verbandes eine langfristige Aufgabe und bedarf vor allem der Bekämpfung der Verschmutzung an den Quellen. Neben technischen Maßnahmen an den Fahrzeugen, wie z. B. eine Verschärfung der Abgasanforderungen sowie die obligatorische Einführung eines Partikelfilters für alle Dieselfahrzeuge, können auch Geschwindigkeitsreduzierungen und der Einsatz moderner Telematiksysteme wirksam sein. Da sich die Verkehrsprobleme in den Städten vielfach aus einer falschen Siedlungspolitik ergeben, muss dort ebenfalls der Hebel angesetzt werden.
Pangels: Die Auswertung der Messungen in den Städten hat ergeben, dass der weit überwiegende Anteil der belastenden Emissionen überregional bedingt ist. Feinstäube sind also kein örtliches Problem, das man auf lokaler Ebene lösen kann. Es reicht nicht aus, nur einen Verursacher zu brandmarken und alle anderen Verursacher in der Diskussion außen vor zu lassen. Um die Feinstäube bundesweit auf das von der EU geforderte Höchstmaß zu reduzieren, muss es eine bundesweite und vor allem einheitliche Lösung geben, die alle Feinstaubverursacher mit einbezieht. Örtlich voneinander abweichende Modelle bringen nicht nur keinen Umweltnutzen, sie schaden vielmehr allein der innerstädtischen Wirtschaft und steigern das bürokratische Chaos, die Verunsicherung und die Kosten. Wir fordern deshalb einen Krisengipfel der verantwortlichen politischen Entscheidungsträger von Bund, Länder und Gemeinden.
Quelle und Kontaktadresse:
Handelsverband BAG, Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V.
Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer
Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Telefon: (030) 206120-0, Telefax: (030) 206120-88
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