Pressemitteilung | k.A.

Handelsverband BAG mahnt Kommunen zur besonnenen Einzelhandelsflächenpolitik / Regionale Abstimmung bei Einzelhandelsgroßprojekten erforderlich

(Berlin) - Verschiedenen Berichten aus der Immobilienbranche zufolge, wird sich auch in diesem Jahr die in weiten Teilen ruinöse Ausweitung von Einzelhandelsflächen in den Städten fortsetzen. Die Kommunen weisen zumeist ohne Rücksicht auf gewachsene Einzelhandelsstrukturen und teilweise auch ohne nennenswerte Abstimmung mit angrenzenden Städten bundesweit nach wie vor ungezügelt neue Einzelhandelsflächen aus.

Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Das Kirchturmdenken der Kommunen muss endlich ein Ende haben. Es kann nicht sein, dass nur jede Stadt an sich denkt und versucht den Nachbarkommunen mit großen Einzelhandelsprojekten möglichst viel Kaufkraft abzujagen. Als Folge sehen wir zunehmende Leerstände im etablierten Einzelhandel. Es ist paradox, dass die Kommunen für ein solches Verhalten auch noch mit Fördermittel belohnt werden“.

Der Verband lobt in diesem Zusammenhang das Vorgehen des Landes Bayern gegen die Stadt Ingolstadt. Pangels: „Die Stadt Ingolstadt erhält jetzt die Quittung dafür, dass sie jahrelang ohne Rücksicht auf Verluste Einzelhandelsgroßprojekte, wie beispielsweise das viel diskutierte Factory-Outlet-Center an der Autobahn, ausgewiesen hat. Für das Jahr 2006 wird die Stadt keine Städtebauförderungsmittel erhalten. Wiederholt hatten die Behörden ein städtebauliches Entwicklungskonzept angemahnt, doch die Stadt hat nie reagiert. Dieses Beispiel sollte Schule machen“.

Der Verband regt an, dass die Ausweisung neuer Flächen für den großflächigen Einzelhandel anhand von vorher erstellten Einzelhandelsgutachten und Einzelhandelsentwicklungskonzepten zu erfolgen habe. Diese seien vor dem Hintergrund der Dynamik im Einzelhandel regelmäßig fortzuschreiben und müssten bestimmte Mindestanforderungen enthalten. Liege kein schlüssiges Konzept vor oder widerstrebe die Neuausweisung von Einzelhandelsflächen den Zielen eines vorher fest geschriebenen Einzelhandelsentwicklungskonzeptes, sollten Städtebaufördermittel und/oder Zuwendungen für Stadt- und Citymarketingprojekte gekürzt werden bzw. bereits gezahlte Fördergelder zurückgefordert werden.

Pangels weiter: „Die Ausweisung neuer Flächen für den großflächigen Einzelhandel hat im regionalen Konsens zu erfolgen. Lokale Einzelhandelsentwicklungskonzepte müssen sich in regionale Einzelhandelskonzepte einfügen. Für regionale Einzelhandelskonzepte sind Maßnahmen zur Verbindlichkeit, wie etwa mittels öffentlich-rechtlicher sowie raumordnerischer Verträge, zu erstellen. Weichen Kommunen ohne Absprache mit benachbarten Kommunen von regionalen Einzelhandelsplanvorgaben ab oder kündigen sie Verträge ohne angemessene Vorlaufzeit auf, sollten die Streichung bzw. die Rückzahlung von Städtebaufördermitteln und/oder die Einschränkung von Zuwendungen für Stadt- und Citymarketingprojekte angeordnet werden“.

Der Verband fordert die Bundesländer auf, ihre Städtebauförderrichtlinien entsprechend anzupassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Handelsverband BAG, Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061200, Telefax: (030) 20612088

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