Handelsverband BAG begrüßt UWG-Reformvorhaben des Künast-Ministeriums
(Berlin) - Der Handelsverband BAG begrüßt die bekannt gewordene Initiative des Verbraucherschutzministeriums zur Reformierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2002. Eine Klärung noch vor dem Sommerschlussverkauf kann von unserer Seite nur begrüßt werden, sagte die Sprecherin des Handelsverband BAG, Birgit Korff. Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass nicht erst seit dem C&A- Fall Rechtsunsicherheit über die Möglichkeiten zur Rabattgewährung nach Wegfall des Rabattgesetzes im vergangenen Jahr vorherrscht, so Korff weiter.
Auslöser des Reformvorhabens des Verbraucherschutzministeriums ist das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts gegen die Bekleidungskette C&A vom 27. März 2002, das das Unternehmen aufgrund einer umstrittenen Rabattaktion zu einem Ordnungsgeld in Höhe von einer Million Euro verurteilt hatte. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Johann D. Hellwege hatte das Urteil als ein Zeichen in die falsche Richtung bewertet. Erneut verwies Hellwege in diesem Zusammenhang auf eine Initiative aus Brüssel, die eine Aufhebung des § 7 UWG zur Folge hätte. Es sollte Ziel sein, diesem europäischen Vorstoß noch vor der Bundestagswahl zuvor zu kommen, um möglichst rasch Rechtssicherheit zu schaffen, forderte Hellwege.
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