Handelsverband BAG begrüßt neues Raumordnungsgesetz
(Berlin) - Der von der Bundesregierung verfasste Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes wird vom Handelsverband BAG ausdrücklich unterstützt.
Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: "Insgesamt ist das neue Gesetz zu begrüßen, weil es in vielerlei Hinsicht positive Effekte für den innerstädtischen Einzelhandel bringen wird. So wird u. a. das Planungsprinzip "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" als Ziel der Raumordnung festgelegt. Vorher war dieses Prinzip lediglich als Grundsatz der Raumordnung deklariert, was bei der Bewertung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben, allen voran Factory Outlet-Center, regelmäßig für Rechtsunsicherheit sorgte. Darüber hinaus wird dem Erhalt der Innenstädte als zentrale Versorgungsbereiche höchste Priorität zuerkannt. Ebenso werden regionale Entwicklungskonzepte sowie die interkommunale bzw. grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärker betont. Beides ist für die standortübergreifende Bewertung neuer Einzelhandelsflächen von hoher Bedeutung. Die Umsetzung des neuen Gesetzes lässt hoffen, dass der nach wie vor ungezügelte Flächenzuwachs im Einzelhandel einerseits eingedämmt wird sowie andererseits neue Flächen nur in Innenbereichen der Städte angesiedelt werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Handelsverband BAG, Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V.
Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer
Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Telefon: (030) 206120-0, Telefax: (030) 206120-88
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