Handelskammer zur Weservertiefung: Wirtschaftliche Notwendigkeit bleibt bestehen
(Bremen) - Die Handelskammer setzt sich weiterhin für die Vertiefung von Außen- und Unterweser ein. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), so die Kammer, ändere nichts daran, dass die Weseranpassung für die Zukunftsfähigkeit der Weserhäfen von zentraler Bedeutung ist. Daran hänge auch eine erhebliche Zahl von Arbeitsplätzen in der Hafenwirtschaft. Die Handelskammer geht weiterhin fest von der wirtschaftlichen Notwendigkeit und der ökologischen Tragfähigkeit dieses Vorhabens aus und sieht überragende Gründe des öffentlichen Interesses als gegeben an, die eine Genehmigung möglich machen.
Wichtig, so die Handelskammer, wird nun sein, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zügig eine Entscheidung vorlegt. Es sei keineswegs klar, wie sich das EuGH-Urteil im Einzelnen auf das weitere Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht auswirken wird. Die noch ausstehenden Plan- und Genehmigungsverfahren müssten schnell in Angriff genommen werden.
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(wl)
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