Handelskammer zur Koalitionsvereinbarung: Sicherung von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen muss Schwerpunkt in der neuen Legislaturperiode sein
(Bremen) - Die Handelskammer begrüßt in einer ersten Einschätzung der Koalitionsvereinbarung, dass die künftige Landesregierung eine deutliche Betonung auf die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Bremen legt. Für die Sicherung der Wirtschaftskraft sowie den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen sei es wichtig, so die Handelskammer, dass in der Vereinbarung klare Aussagen zu Bremen als Industriestandort getroffen werden und die Entwicklung des Landes als Hafenstandort mit einer leistungsfähigen Hinterlandanbindung betont werde. Die Handelskammer wird darauf drängen, dass die dort genannten Schwerpunkte in der Arbeit der Landesregierung umgesetzt werden.
Positiv sei, dass in die Koalitionsvereinbarung wichtige Forderungen der Wirtschaft zur innerstädtischen Verkehrsinfrastruktur aufgenommen wurden, beispielsweise die Realisierung eines Gesamtverkehrskonzeptes oder die Absage an die Einführung einer Citymaut. Die Handelskammer wird beim Gesamtverkehrskonzept darauf drängen, dass alle Verkehrsträger, auch der Individualverkehr, angemessen berücksichtigt werden und die Leistungsfähigkeit Bremens als Logistik-, Industrie- und Einzelhandelsstandort gewahrt bleibt.
Mit Blick auf die öffentlichen Haushalte und die Schuldenbremse 2020 sei es unabdingbar, dass die Koalitionsvereinbarung auch konkrete Aussagen zu Kostenreduzierungen in der öffentlichen Verwaltung treffe, insbesondere auch zum Abbau von Doppelstrukturen im Land Bremen. Gerade im Bereich der öffentlichen Finanzen müsse die künftige Landesregierung eine spürbare Durchsetzungskraft zeigen und dürfe Einsparpotenziale nicht in Detaildiskussionen verwässern lassen.
Angesichts der dringend notwendigen Sicherung von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen sieht die Handelskammer allerdings sehr kritisch, dass die Koalitionspartner unverändert daran festhalten, eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes zu prüfen. Dies erhöhe die Gefahr der Abwanderung von Unternehmen in Umlandgemeinden mit niedrigeren Hebesätzen spürbar und würde dem Standort Bremen insgesamt schaden. Auf Ablehnung in der Wirtschaft stößt auch die Einführung einer Tourismusabgabe. Es müsse verhindert werden, dass hierfür zusätzliche bürokratische Belastungen entstünden.
Für falsch hält die Handelskammer auch die spürbare Tendenz der Koalitionsvereinbarung, politische Eingriffe in unternehmerisches Handeln zu unterstützen. Ebenso verfehlt, so die Kammer, sei die Festlegung auf eine tendenzielle Aussage zum Abriss der Hochstraße und die Festlegung auf einen Flughafentunnel im Zuge der B6n.
Grundsätzlich zu begrüßen seien zwar die vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Bremen-Nord. Es müsse dort aber konsequent darauf geachtet werden, dass insbesondere der Anschluss an das seeschifftiefe Wasser im Bereich des BWK-Geländes für industrielle Nutzung gewahrt bleibe und das Gelände nicht als Wasserschutzgebiet ausgewiesen wird, betonte die Handelskammer. Der künftigen Landesregierung müsse klar sein, dass sich der Standort Bremen-Nord auf Dauer nur stärken lässt, wenn dort eine starke Wirtschaft und entsprechende Arbeitsplätze gesichert und entwickelt werden.
Für die Bildungspolitik mahnte die Handelskammer an, in der neuen Legislaturperiode nicht erneut mit generellen Reformen zu beginnen. Es sei wichtig, dass Bremen im Rahmen des Schulkonsenses nun konsequent an der Qualitätsverbesserung des bremischen Bildungssystems weiterarbeite.
Sachlich nicht nachvollziehbar sind für die Handelskammer die Ressortzuordnungen in wichtigen Themenbereichen. So wäre es aus Sicht der Wirtschaft inhaltlich deutlich sinnvoller gewesen, die Bereiche Wirtschaft und Verkehr sowie Jugend und Bildung zusammenzufassen. Diese Ressortzuschnitte hätten thematisch besser zu den entsprechenden Forderungen und Vorstellungen der Koalitionsvereinbarung gepasst, in der beispielsweise die Themenbereiche Wirtschaft und Verkehr eng verzahnt gesehen werden.
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