Handelskammer zur Entscheidung der Föderalismuskommission II: Zinshilfen positiv, aber weiter große Eigenanstrengungen erforderlich
(Bremen) - Dass die Föderalismuskommission II sich gestern (5. Februar 2009) Nacht wenigstens auf einen Minimalkonsens einigen konnte, bewertet die Handelskammer prinzipiell positiv. Die voraussichtlichen Zinshilfen für Bremen von 300 Millionen Euro jährlich im Zeitraum von 2011 bis 2019 reichen alleine allerdings nicht aus, um die bremischen Haushalte zu konsolidieren. Daher geht aus Sicht der Handelskammer kein Weg daran vorbei, einen konsequenten Sparkurs zu verfolgen und entschieden Verwaltungsstrukturen zu verschlanken. Um die wirtschaftliche Basis des Landes zu sichern, müssen die Investitionsmittel zukünftig konsequent auf die Stärkung von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen konzentriert werden. Nur so besteht eine Chance, bis zum Jahr 2020, ab dem die Länder keine neuen Kredite mehr aufnehmen dürfen, zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen.
Die Hauptaufgabe einer grundlegenden Reform des föderalen Finanzsystems ist zudem weiter ungelöst. Bremen muss sich daher auf Bundesebene mit aller Kraft dafür einsetzen - so die Handelskammer - bis zum Jahr 2020 das gesamte föderale Finanzsystem grundlegend zu reformieren. Ziel müsse es sein, das Finanzausgleichsystem transparenter, leistungsgerechter und wachstumsstärkender auszurichten. Dazu hat die Handelskammer umfassende Reformvorschläge unterbreitet, zuletzt in dem von der Bremer Wirtschaft finanzierten Gutachten des Kölner Finanzwissenschaftlers Professor Dr. Wolfgang Kitterer. Kerngedanke der Reform, so die Handelskammer, müsse sein, dass zukünftig die Steuerkraft wieder stärker an der Wirtschaftskraft orientiert wird. Länder, die in die Stärkung ihrer Wirtschaftskraft investieren, sollten stärker durch fiskalische Mehreinnahmen belohnt werden. Nur durch eine leistungsgerechte und wachstumsorientierte Steuerzerlegung würde allen Ländern der Anreiz zu einer nachhaltigen und dauerhaften Stärkung ihrer Wirtschafts- und Finanzkraft gegeben. Insbesondere müsse bei der Lohn- und Einkommenssteuer wieder das Arbeitstättenprinzip gelten.
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