Pressemitteilung | IHK - Industrie- und Handelskammer - Bremen und Bremerhaven / Handelskammer Bremen

Handelskammer: Neue Geringverdienergrenze für Auszubildende könnte zusätzliche Ausbildungsplätze bringen

(Bremen) - Die Handelskammer rechnet durch die Entscheidung der Bundesregierung, die Geringverdienergrenze für Auszubildende von 400 auf 325 Euro abzusenken, mit zusätzlichen Ausbildungsplätzen.

Die Geringverdienergrenze war für den Niedriglohnbereich Anfang April 2003 auf 400 Euro angehoben worden. Für Arbeitsverhältnisse, deren Entgelt unterhalb dieser Grenze liegt, müssen Unternehmen die Kosten der Sozialversicherung für Arbeitnehmer allein tragen. Die Ausbildung hätte sich damit für Unternehmen spürbar verteuert.

Betroffen waren rund 100 Tarifverträge mit einer Ausbildungsvergütung von weniger als 400 Euro. Nach der ab 1. August 2003 wirksamen Absenkung werden die Sozialversicherungsbeiträge nun wieder zu gleichen Teilen von Unternehmen und Auszubildenden gezahlt.

Mit der Entscheidung, die Geringverdienergrenze für Auszubildende wieder auf das frühere Niveau herunterzusetzen, hat die Bundesregierung Forderungen der Wirtschaft erfüllt. Die neue Regelung soll im Rahmen der bundesweiten "Ausbildungsoffensive 2003" dazu beitragen, dass von den Unternehmen mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Für so genannte "Minijobs" bleibt die Geringverdienergrenze bei 400 Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Handelskammer Bremen Am Markt 13, 28195 Bremen Telefon: 0421/36370, Telefax: 0421/3637299

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